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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schwierig,zwei "Firmen" in "einer" Firma, die eine mit BR die andere ohne BR, die ohne BR haben alle befristete Verträge!!!!!!!!!!!

F
frageantwort
Nov 2016 bearbeitet

hallo zusammen, als wir kurz vor der wahl die wählerliste von der gl erhalten haben, haben wir festgestellt, dass ein kollege von der anderen firma bei uns in der firma eingestellt wurde, ohne vorherige kenntnissnahme an den br und aus meiner sicht ist dieser arbeitsvertrag ungültig, da wir als br nicht zugestimmt haben. ist das so korrekt und was kann man dagegen unternehmen??? um es etwas zu verdeutlichen, wir haben ursprünglich eine firma "abc-a" gehabt und als wir expandierten wurden neue kollegen über die neue firma(zeitverträge) abc-b eingestellt. viele verträge wurden mehrfach verlängert und wahrscheinlich um die gesetzlichen vorsschriften einzuhalten, lässt der arbeitgeber jetzt die verträge auslaufen und macht das selbe spiel mit zeitverträgen über die alte firma abc-a, auch wieder zeitverträge. wir haben gehört das demnächst wieder welche zu uns wechseln. wir haben ja als br ein mitspracherecht und würden gerne was unternehmen, damit die "neuen mitarbeiter" einen festen arbeitsvertrag bei uns bekommen. was können wir als br tun??? generell etwas verwirrend, eigentlich sind wir eine firma, alle abläufe laufen in einer umgebung, produktionshalle. die assistentin unserer gl arbeitet für firma abc-a und für die firma abc-b, ist jetzt offiziell von a zu b eingestellt wurden, aber die zuständigkeiten für beide firmen. für die behörden wurde ein büro a und ein büro b eingerichtet, aber es agieren die selben leute für a und b. unsere auftragslage ist seit über einem jahr wieder super, wir fahren viele sonderschichten, zweimal auch schon sonntage, es wurden ein paar leute eingestellt....und eigentlich bräuchten wir noch mehr personal um alles abzudecken. kann man auf grund der guten auftragslage den ag in die richtung lenken, den "neuen kollegen von b zu a) aus diesem grund einen festen vertrag zu geben. was haben wir für möglichkeiten??? bin gespannt auf eure tipps und danke schon mal im voraus.;-) viele grüße frageantwort

3.33106

Community-Antworten (6)

K
Kölner

30.05.2010 um 18:23 Uhr

@frageantwort Bei solch einem BR sind erst einmal eigene Baustellen zu bearbeiten, bevor zum § 99 BetrVG mit diversen Tips vielleicht sogar noch schlimmerer Schaden entsteht.

Übrigens: Auch Zeitverträge sind 'feste Verträge'!

F
frageantwort

30.05.2010 um 18:31 Uhr

vielen dank, aber kannst du vielleicht etwas genauer schreiben?

D
derdermalwjlwar

31.05.2010 um 01:57 Uhr

Kölner hat schon recht. Ich nehme mal an, Du hattest noch keine Schulung als BR?

Hat "die andere Firma" einen eigenen BR? Wenn nein, dann solltet ihr mal prüfen (lassen), ob nicht sowieso ein gemeinsamer Betrieb besteht, und ihr über alle Einstellungen in beiden Firmen unterrichtet werden müßt.

Ansonsten ist bereits Deine Fragestellung so verwirrend, dass es nicht leicht ist, eine Antwort darauf zu geben.

R
rkoch

31.05.2010 um 10:52 Uhr

aus meiner sicht ist dieser arbeitsvertrag ungültig, da wir als br nicht zugestimmt haben. ist das so korrekt und

Also erstmal: Auch ohne Zustimmung des BR ist ein (dieser) Arbeitsvertrag gültig! Allerdings darf der AG den AN trotz Arbeitsvertrag nicht beschäftigen, wenn ihm die Zustimmung des BR fehlt! Das ist aber sein Problem, nicht Eures.

was kann man dagegen unternehmen???

Den AG erstmal auffordern die Mitbestimmung nachzuholen.... Wenn er das nicht will §23 BetrVG: Beim ArbG beantragen dem AG aufzugeben die Mitbestimmung durchzuführen. Allerdings macht das eigentlich nur Sinn, wenn ihr erwartet, das ihr nach §99 überhaupt widersprechen könnt. Wenn Euer AG allerdings regelmäßig die MBR ignoriert würde ich das auf jeden Fall durchziehen, nur damit er merkt das er nicht einfach machen kann was er will... Ggf um ihn zu ärgern auch einstweilige Verfügung beantragen, dass er den AN bis zu Durchführung der MBR nicht beschäftigen darf. BTW: §100 darf der AG dann nicht mehr ziehen, das hat er verschlafen.....

generell etwas verwirrend, eigentlich sind wir eine firma, alle abläufe laufen in einer umgebung, produktionshalle. die assistentin unserer gl arbeitet für firma abc-a und für die firma abc-b, ist jetzt offiziell von a zu b eingestellt wurden, aber die zuständigkeiten für beide firmen. für die behörden wurde ein büro a und ein büro b eingerichtet, aber es agieren die selben leute für a und b.

derdermalwjlwar hat zwar schon den "gemeinsamen Betrieb" eingeworfen aber ich will mal etwas genauer werden (des Verständnisses halber):

Was Du beschreibst deutet auf einen "gemeinsamen Betrieb mehrere Unternehmen" (§1 (2) BetrVG) hin. Ein solcher wird vermutet wenn "zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden"

Wäre zwar noch genau zu prüfen, aber wenn es zutrifft hättet ihr aktuell einen (!) BR für beide Unternehmen wählen müssen! Das habt ihr vermutlich verschlafen und insofern solltet ihr erstmal einiges an Arbeit in die Klärung dieser Sache stecken.... Falls meine Vermutung zutrifft solltet ihr darüber nachdenken als BR zurückzutreten und noch mal zu wählen. Aber bitte NUR, wenn die Sache 100% wasserdicht ist. Schwierig wird dabei, das die ArbG Euch möglicherweise nicht helfen werden, da es momentan kein "Feststellungsinteresse" gibt. Ein solches setzt voraus, das der WV bei einer BR-Wahl ein Interesse daran hat das feststellen zu lassen.

Ohne das dieser Umstand festgestellt worden ist UND auch ein gemeinsamer BR gewählt wurde seid ihr übrigens nicht für das andere Unternehmen zuständig, insofern ist derdermalwjlwars Kommentar missverständlich.

kann man auf grund der guten auftragslage den ag in die richtung lenken, den "neuen kollegen von b zu a) aus diesem grund einen festen vertrag zu geben. was haben wir für möglichkeiten???

Keine. Ob und wie der AG Personal einstellt entscheidet er ganz allein.... Einziges Druckmittel: Überstunden ablehnen in der Hoffnung das der AG den Karren nicht gegen die Wand fahren will und zähneknirschend Personal einstellt.

BTW: Zwar darf der AG in den zwei Unternehmen je einmal sachgrundlos bis zu zwei Jahre befristen (insgesamt als 4 Jahre), danach aber nicht mehr. Dann braucht er einen Sachgrund.

F
frageantwort

31.05.2010 um 22:43 Uhr

vielen dank rkoch für deine ausführliche anwort, deine infos helfen uns schon weiter. eine frage hätte ich noch, wenn wir als br die mehrarbeit ablehnen und der ag die mitarbeiter unter druck setzt und diese dann doch arbeiten, was könnte man da machen. hierin würde ich das problem sehen. für welchen zeitraum genehmigt ihr in etwa mehrarbeit? unser ag, wenn er mal mehrarbeit beantragt, dann gleich für zwei bis drei monate, aber das wird nicht so wichtig sein, da mehrarbeit ja nach wie vor freiwillig ist. viele grüße frageantwort

R
rkoch

01.06.2010 um 12:44 Uhr

und diese dann doch arbeiten, was könnte man da machen.

§23 BetrVG: Zitat: "beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Handlung zu unterlassen,"

In diesem Sinne Beschlußantrag an das ArbG: Der BR beantragt beim ArbG (irgendwo) zu beschließen, das der AG nicht berechtigt ist, die vom BR nicht genehmigte Mehrarbeit anzuordnen und entgegen zu nehmen. Es wird beantragt, das das ArbG dem AG per einstweiliger Verfügung untersagt wird, die vom BR nicht genehmigte Mehrarbeit anzuordnen und entgegen zu nehmen, sowie für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld zu verhängen.

Anlage: Beschluß des BR über nichtgenehmigung von Mehrarbeit.

für welchen zeitraum genehmigt ihr in etwa mehrarbeit? unser ag, wenn er mal mehrarbeit beantragt, dann gleich für zwei bis drei monate

Da ist der BR frei in seiner Entscheidung. Zweckmäßig ist jedoch die Mehrarbeit für eher kleine Zeiträume zu genehmigen. Sinn der MBR des BR ist, die Interessen der AN zu wahren und eine permanente Überlastung zu verhindern. Dem wird eine pauschale Gewährung von Überstunden nicht gerecht und die ArbG haben derartige Beschlüsse schon gekippt.

aber das wird nicht so wichtig sein, da mehrarbeit ja nach wie vor freiwillig ist.

Wie kommst Du darauf? Mehrarbeit, soweit AN sich vertraglich dazu verpflichtet haben, sind NIE freiwillig. Selbst die sogenannten "freiwilligen Überstunden" (wie um die MBR des BR von den AN ohne explizite Anordnung des AG geleistete Überstunden gerne genannt werden) sind nicht wirklich freiwillig! De facto hat der AG durch zu viel zur Verfügung gestellte Arbeitsmenge direkt die Voraussetzungen für die Mehrarbeit geschaffen, sie also indirekt doch verlangt. Oder glaubst Du der AG schaut lange dabei zu wenn die Arbeit liegen bleibt? Überstunden sind dann zwar nicht "angeordnet", aber die AG sind mit Strafmaßnahmen wenn die Arbeit liegen bleibt schnell bei der Hand.... So viel zum Thema "freiwillig". Die Arbeitsgerichte haben vollkommen klar gestellt: Allein in der ANNAHME von Überstunden durch den AG liegt mitbestimmungspflichtige angeordnete Mehrarbeit vor, die der BR wie oben unterbinden kann.

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