befristete Verträge mit (vermeintlicher) Sachbegründung
Hallo zusammen,
unser AG unterhält als Subunternehmer einen auf drei Jahre befristeten Dienstleistervertrag mit einem großen deutschen Unternehmen zur Betreung von Gästen und Kunden in dessen "Erlebniszentrum". Dieser schon einmal verlängerte Vertrag enthält u.a. eine Klausel, die dem Auftraggeber erlaubt, das abzurufende monatliche Stundenkontingent und damit auch die Personaldecke relativ kurzfristig sowohl nach oben, als auch nach unten zu variieren.
Unser AG hat dies schon vor über 2 Jahren zum Anlass genommen, nur noch auf 1Jahr befristete sachbegründete Verträge abzuschließen. Als Sachbegründung wird dabei weniger die Befristung des Dienstleistungsvertrag ansich, als vielmehr (die Möglichkeit) des kurzfristig schwankenden Personalbedarfs angeführt. Frei nach dem Motto: "irgendein Vertrag läuft immer aus, und dann muss ich schon nicht betriebsbedingt kündigen."
Allerdings hat die Erfahrung der vergangenen Jahre auch gezeigt, dass ein Rückgriff auf diese Option noch nie notwendig war, sondern etwaige Stundenkürzungen immer über die normale Personalfluktuation aufgefangen werden konnte. Im Gegenteil, für fast alle Bereiche sind fast ständig Stellenangebote offeriert und erfolgen auch regelmäßig Neueinstellungen. Und soweit die Kollegen sich nicht zwischenzeitig anderweitig eine (unbefristete) Alternative gesucht haben, werden die Verträge auch regelmäßig verlängert. Außerdem werden die Kollegen seit geraumer Zeit auf die unterschiedlichen Bereich cross-qualifiziert, was die Flexibilität bei der Personalplanung enorm erhöht.
Wir fragen uns nun, ob vor diesem Hintergrund tatsächlich eine Sachbegründung der Befristung gegeben ist und somit die endlose Verlängerung der Verträge möglich ist. Oder ob nicht vielmehr nach 2 Jahren bzw. mit der 3. Verlängerung eine Entfristung zu erfolgen hat.
Hatte ihr schon ähnliche Konstelationen? Wie seht ihr das? Gibt es vielleich schon veröffentlichte Urteile in ähnlichen Fällen?
Grüße
Pareo
Community-Antworten (2)
15.01.2012 um 11:48 Uhr
@Pareo Bevor man weiter Antworten kann: Habt ihr einen Betriebsrat? Was sagt diesbezüglich der TV aus? Was sagt bezüglich Stunden oder Arbeitszeit euer Arbeitsvertrag aus? Falls ein BR vorhanden, ist da diesbezüglich schon per BV was geregelt?
15.01.2012 um 12:38 Uhr
"Wir fragen uns nun, ob vor diesem Hintergrund tatsächlich eine Sachbegründung der Befristung gegeben ist und somit die endlose Verlängerung der Verträge möglich ist. Oder ob nicht vielmehr nach 2 Jahren bzw. mit der 3. Verlängerung eine Entfristung zu erfolgen hat."
Die Frage kann nur von einem Arbeitsrichter entschieden werden. "Kettenbefristungen" stehen derzeit im Fokus und es bliebe abzuwarten, wie entschieden wird.
"Wie seht ihr das? Gibt es vielleich schon veröffentlichte Urteile in ähnlichen Fällen?"
Urteile gibt es im Bereich TzBfG reichlich, aber klagen kann und muss allein der AN. Einfach mal "Kettenbefristung Urteil" googlen.
Klagen sollten ggf. die KollegInnen, deren Vertrag über 2 Jahre hinaus erneut befristet wurden. Der AG muss im Rahmen einer Entfristungsklage immer erst dann schlüssig darlegen können, dass bei Vertragsschluss ein Sachgrund vorlag. Geprüft wird immer nur der letzte befristete AV, also sollte man eine Entfristungsklage erst gegen Ende der aktuellen Befristung fristgerecht einreichen.
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