neue VWL Verträge werden von der Geschäftsführung abgelehnt
Hallo zusammen,
in unserem Unternehmen haben verschiedene Kollegen VWL-Verträge und bekommen hier auch vom Unternehmen 13 Euro bezuschusst. Erst letztes Jahr wurden noch neue Verträge akzeptiert. Nun wollte ein Kollege dieses Jahr einen neuen Vertrag abschließen und ihm wurde mitgeteilt, dass keine neuen Verträge akzeptiert werden.
Gilt hier nicht die betriebliche Übung?
Vielen Dank im Voraus
Viele Grüße
Community-Antworten (3)
26.05.2011 um 18:41 Uhr
Hallo,
zahlt Euer AG die VWL aufgrund Tarifvertrag oder ist es eine freiwillige Leistung?
26.05.2011 um 18:43 Uhr
Er zahlt diese aufgrund einer freiwilligen Leistung..
26.05.2011 um 21:27 Uhr
Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Beisteuerung zusätzlicher Zuwendungen des Arbeitgebers kann sich aus dem Einzelarbeitsvertrag, einer betrieblichen Übung, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben. Quelle: http://www.muenchener-anwalt.de/artikel/altersvermoegenswirksame-leistungen-avl-contra-vermoegenswirksame-leistungen-vl__135.html
Bedeutet aber, der AG muss den AG verklagen. Er trägt also neben den Kostend er 1. Instanz (hier MUSS jeder zahlen) auch das Prozessrisiko.
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