Erstellt am 13.07.2012 um 13:22 Uhr von martinez
AG darauf aufmerksam machen und ihn auffordern dies nachzubezahlen..
wenn die Mitarbeiter Ordnungsgemäß zu ihrer Arbeitszeit erscheinen aber nichts machen können weil der Chef nicht da ist dann ist dass nicht das verschulden der AN sondern des AG.AZ muss trotzdem bezahlt werden vom AG.
die Nachzahlung kontrollieren ob dies auch Ordnungsgemäß gemacht wird vom AG.
Gruß
Erstellt am 13.07.2012 um 15:01 Uhr von Karly
Die AN müssen ggf. selbst ihren Lohn einklagen.
AG war hier gem. § 615 BGB im Annahmeverzug!
Erstellt am 13.07.2012 um 15:12 Uhr von gironimo
aber erst einmal dürfte der Rat von martinez anzuwenden sein (Aufgabe des BR: .... darüber wachen, dass die Gesetze angewandt werden....). Das er eigentlich zahlen müsste, sollte der Chef doch schon von selbst wissen. Aber manchmnal muss man halt auch Chefs auf die Sprünge helfen.
Erstellt am 13.07.2012 um 15:57 Uhr von Betriebsrätin
gironimo
..klar, stets alles mit reden versuchen ist immer anzuraten.
...aber uns allen ist auch leider bekannt, dass viele Chefs viel wissen aber trotzdem dann auch ggf rechtswidrig handeln. Oft kann der BR dann außer reden nichts machen. Viele Chefs interessiert dann das Reden des BR auch nichts.
Erstellt am 13.07.2012 um 16:32 Uhr von martinez
aber zum Glück gibt es doch auch noch den ein oder anderen Chef mit dem sich gut reden lässt :)
man muss ja nicht immer gleich von dem schlimmsten ausgehen...
erstmal mit reden und klare Ansage probieren...
Wenn es dann noch nicht klappt dann kann man ja auch anders kommen.
aber ich denke spätestens wenn kein Erfolg in Aussicht ist wird sich mossy hier bestimmt wieder melden oder sich bezüglich auf dieses Theme näher ins BetrVG einlesen oder beraten lassen..
Dann wünsch ich mal gutes gelingen!!