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Ununterbrochene Beschäftigung

L
Lebenshilfe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Wieviele Tage darf ein AN(40 Wochenstunden) im Bereich Wohnheim/Schulbegleitung ohne Unterbrechung beschäftigt werden? Danke

1.28904

Community-Antworten (4)

N
Neugewählter

12.07.2012 um 15:20 Uhr

Siehe doch ArbZG!!

G
gironimo

12.07.2012 um 18:10 Uhr

Hallo Lebenshilfe,

willst Du damit andeuten, dass derjenige auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten muss? Da käme es auf die Art der Beschäftigung an (Wohnheim?). Auch wäre die Frage zu klären, ob ein Tarif gilt und ob es dort einen Betriebsrat gibt. Aber ansonsten stimmt natürlich: siehe ArbZG; insbesondere §§ 1, 3, 7 , 9 und 10 ArbZG

H
Hoppel

12.07.2012 um 21:23 Uhr

@ Lebenshilfe

Ggf. möglich sind zu Beginn maximal 19 Tage, danach greifen zwingend Ausgleichstage für sonntägliche Beschäftigung.

B
Betsy

12.07.2012 um 21:51 Uhr

...............die dann aber auch auf einem eh schon freien Arbeitstag fallen könnten.

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