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Ist die Beschäftigung von freien Mitarbeitern/Leiharbeitern zustimmungspflichtig?

J
janin
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

Ich habe zwei grundsätzliche Fragen:

  1. Ist die Beschäftigung von Mitarbeitern einer Zeitarbeitfirma in unserem Unternehmen zustimmungsflichtig? Wenn ja, gibt es Ausnahmefälle?
  2. Ist die Beschäftigung von freien Mitarbeitern in unserem Unternehmen zustimmungspflichtig? Wenn ja, in welchen Fällen?

Diese Fragen sind nach der Einstellung zweier Studenten über einer Zeitarbeitfirma aufgekommen, wobei der Betriebsrat darüber nicht informiert wurde. Die Personalabteilung meint, dass "diese Art" Beschäftigung wie die von freien Mitarbeitern zu betrachten ist, also nicht zustimmungspflichtig. Auf der anderen Seite haben wir vor zwei Monaten über die Beschäftigung einer Sekretärin über einer Zeitarbeitfirma abgestimmt. Der einzige Unterschied - die Sekretärin wird für ein Jahr geliehen, die Einsatzdauer von den 2 Studenten ist unbekannt.

Lieben Gruß und danke für Ihre Hilfe Janin

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Community-Antworten (5)

R
RolfH

06.03.2007 um 09:47 Uhr

Hallo Janin,

schau mal ins BetrVG § 99 ( Däubler/Kitner/Klebe Randnr. 50 und 56) oder in den Fitting § 99 Rdnr. 54 für Leiharbeitnehmer). Müsste weiterhelfen.

Grüße

P
pit47

06.03.2007 um 10:09 Uhr

Hallo janin, schaue auch in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), insbesondere § 14.

J
janin

06.03.2007 um 11:19 Uhr

Vielen Dank für Ihre hilfreichen Hinweise!

  1. Bei Beschäftigung mit Arbeitnehmerüberlassung ist Betriebsrat zustimmunsgpflichtig

  2. BR-Zustimmungspflicht bei freien Mitarbeitern beseht, wenn diese gleiche Arbeit wie andere im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer verrichten, BAG, 15.12.1998 1 ABR 9/98

Zum 2. Fall ergeben sich sehr viele Interpretationsmöglichkeiten...

Grüße Janin

J
janin

06.03.2007 um 12:12 Uhr

Der Fall mit den zwei Studenten hat eine neue Entwicklung: Sie sind doch nicht bei einer Arbeitnehmerüberlassungsuntermehmen eingestellt, sondern sind selbstständig und das Unternehmen wickelt "nur" die Abrechnung für sie ab. Dem einen war das gar nicht bewußt... Der andere hat ein angemeldetes Gewerbe.

Grüße Janin

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