@Neugewählter
Warum soll HEIDEROSE nicht nochmal Nachfragen, letztlich ist ihre Frage doch jetzt eine andere!
@Heiderose
Es wäre wohl besser gewesen die weiteren Details und die Frage im anderen Thread nachzuschieben. Einfach auf die eigene Frage mit "Neue Antwort" antworten.
Wie Tanzbär schon schreibt ist der Umstand, dass ihre persönliche Vorstellung von einem "leistungsorientierten Entgeltbestandteil" nicht realisiert wird, keine Benachteiligung.
Im übrigen scheint ihr überhaupt diese Begriff zu verkennen.
Zum einen ist es der AG alleine, der entscheidet ob ÜBERHAUPT ein Leistungsanteil gewährt wird, der über den vereinbarten Lohn hinaus geht, und auch ER alleine entscheidet dann, WIE dieses MEHR aussieht. Dass hier eine Umfrage überhaupt gemacht wurde war eine nicht selbstverständliche Demokratie im Betrieb. Der AG ist noch nicht einmal an dieses demokratische Ergebnis gebunden! Er kann sogar jetzt noch ganz andere Ideen verwirklichen. Wenn er sich an dieses Ergebnis binden möchte, dann tut er es einfach.
Etwas anderes wäre es im übrigen, wenn diese Leistungszulage einzelvertraglich vereinbart wurde, dann da nachschauen.
Zum anderen erstreckt sich Eure Mitbestimmung auch nicht auf die Art und Höhe dieser Leistungsvergütung, sondern nur auf das abstrakte Merkmal unter welcher Voraussetzung diese gewährt wird (also welches Leistungsziel erreicht werden muss oder welche Kriterien der AG bei seiner Entscheidung berücksichtigen muss, ggf. wie die Beurteilung an sich erfolgt). Nur im "echten" Leistungslohn, i.d.R. Akkord, u.U. Prämie oder Zielvereinbarung, seid ihr bei der Festlegung des "Geldfaktors", also der Prozente, mit im Boot. Insofern ist das Bekleidungsgeld/Tankgutschein für Euch die schlechtere Wahl, da ihr bzgl. der Höhe kein erzwingbares MBR habt. Bei der zweiten Variante hingegen schon, sofern diese Prozentzahl sich an einem Leistungsschema festmachen läßt. Insofern war die Umfrage schon fast unklug. Wenn es ein "echter" Leistungslohn sein könnte, könnt ihr die zweite Variante sogar erzwingen, die erste hingegen gar nicht.
Die im ersten Thread erwähnte Einigungsstelle könnte mit Eurer Version eines Leistungsentgelts also durchaus Probleme bekommen. Zumindest wenn ihr über die Höhe dieser streitet....
Im übrigen gehe ich davon aus, dass für Euch kein TV gilt, sonst könnte noch ganz anderes gelten.