AG möchte eine BV mit dem BR abschließen über leistungsorientierte Entgeltbestandteile. Die Kollegen konnten zwischen 2 Varianten wählen. 1. Bekleidungsgeld und Tankgutschein/ 2.Variante 5% gehaltserhöhung auf den Grundlohn. Die meisten MA entschieden sich für die 1 Variante. nur 1 Kollegin entschied sich für die 2 Variante. Nun will der Ag nur die 1. Variante in die BV aufnehmen. Damit ist der BR nicht einverstanden. Der AG sagt , die meisten MA haben sich für Variante 1 entschieden und das wäre für alle allgemeinbindend. Darf der AG die eine Kollegin benachteiligen und muss der BR darauf eingehen?