W.A.F. LogoSeminare

Gültigkeit von Betriebsvereinbarungen bei Neustruktrurierung - wie lange gelten die alten BVs?

A
Angelika
Jan 2018 bearbeitet

Hier auch noch mal ein Betriebsvereinbarungs-Frage. Vor 3 Monaten wurden durch Neustruktrurierung unseres Unternehmens mit verkleinerten Geschäftsstellen, auch kleinere Betriebsräte gewählt. Nun bemerkt der AG, dass die bisher gültigen Betriebsvereinbarungen für die neue, verkleinerte Geschäftsstelle nicht mehr gelten. Jedoch galten bis jetzt trotz Neustruktrierung ( vor ca. 1 Jahr) weiterhin die bisherigen Betriebsvereinbarungen. Muss hier nicht zumindest erst eine offizielle Kündigung der Betriebsvereinbarungen erfolgen. Die meisten Betriebsvereinbarungen enthalten die Klausel "Gültigkeit bis neue Betriebsvereinbarungen abschlossen werden".

4.09402

Community-Antworten (2)

V
viktor

13.10.2005 um 10:53 Uhr

Heißt Neustrukturierung so etwas wie "gesundgeschrumpft" also Personalabbeu auf allen Ebenen? Oder eher Umwandlung ?

Im ersten Fall gelten die BV's weiter. Ich kann nicht erkennen, aus welchen Gründen die Gültigkeit enden sollte. Aber fragt doch einfach mal Euren Arbeitgeber, auf welche Rechtsgrundlage konkret er sich berufen will.

A
Angelika

13.10.2005 um 20:15 Uhr

Beides, erst Neustrukturierung, dann Schrumpfung.

Ihre Antwort