Gültigkeit von Betriebsvereinbarungen bei Neustruktrurierung - wie lange gelten die alten BVs?
Hier auch noch mal ein Betriebsvereinbarungs-Frage. Vor 3 Monaten wurden durch Neustruktrurierung unseres Unternehmens mit verkleinerten Geschäftsstellen, auch kleinere Betriebsräte gewählt. Nun bemerkt der AG, dass die bisher gültigen Betriebsvereinbarungen für die neue, verkleinerte Geschäftsstelle nicht mehr gelten. Jedoch galten bis jetzt trotz Neustruktrierung ( vor ca. 1 Jahr) weiterhin die bisherigen Betriebsvereinbarungen. Muss hier nicht zumindest erst eine offizielle Kündigung der Betriebsvereinbarungen erfolgen. Die meisten Betriebsvereinbarungen enthalten die Klausel "Gültigkeit bis neue Betriebsvereinbarungen abschlossen werden".
Community-Antworten (2)
13.10.2005 um 10:53 Uhr
Heißt Neustrukturierung so etwas wie "gesundgeschrumpft" also Personalabbeu auf allen Ebenen? Oder eher Umwandlung ?
Im ersten Fall gelten die BV's weiter. Ich kann nicht erkennen, aus welchen Gründen die Gültigkeit enden sollte. Aber fragt doch einfach mal Euren Arbeitgeber, auf welche Rechtsgrundlage konkret er sich berufen will.
13.10.2005 um 20:15 Uhr
Beides, erst Neustrukturierung, dann Schrumpfung.
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