Erstellt am 26.11.2018 um 10:50 Uhr von celestro
§ 77 Abs. 2 BetrVG:
"Betriebsvereinbarungen sind von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen. Sie sind von beiden Seiten zu unterzeichnen; dies gilt nicht, soweit Betriebsvereinbarungen auf einem Spruch der Einigungsstelle beruhen. Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen."
Da sollte man dann vielleicht den AN des Vertrauens vorschicken. Denn wenn der AG mitbekommt, daß der BR keine Ordnung / keinen Überblick hat ....
Erstellt am 26.11.2018 um 10:58 Uhr von Pkhoschi
Diese Antwort reicht mir leider nicht aus... gibt es hierzu keine klare Regelung?
Erstellt am 26.11.2018 um 11:13 Uhr von celestro
Glaube nicht, daß Du irgendwo eine Regelung zwischen BR und AG finden wirst. Der Gesetzgeber hatte wohl nicht im Sinn, daß es BR-Gremien gibt, die so dusselig sind, Ihre unterschriebenen BV nicht vernünftig zu verwalten.
Erstellt am 26.11.2018 um 11:15 Uhr von Pkhoschi
Ja, das ist auf jeden Fall dusselig.... aber wie soll der neue BR nun vernünftig arbeiten ohne etwas in den Händen zu halten? Schuldzuweisungen hin oder her.
Erstellt am 26.11.2018 um 11:19 Uhr von celestro
Im Rahmen der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" einfach den AG mal vernünftig fragen. Oder halt (Post von 10:50) die Einsicht in die Auslage des AG nehmen.
Erstellt am 26.11.2018 um 11:25 Uhr von outofmemory
Celestro schrieb doch schon "Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
Da sollte man dann vielleicht den AN des Vertrauens vorschicken. Denn wenn der AG mitbekommt, daß der BR keine Ordnung / keinen Überblick hat .... "
Der Arbeitgeber muss sie auslegen bzw. dem Arbeitnehmer zugänglich machen. Jetzt schickt ihren einen vertrauensvollen Arbeitnehmer zum AG, dass der Arbeitgeber ihm alle Betriebsvereinbbarungen geben soll, damit er weiss was so alles im Betrieb geregelt ist. Mit den BVen kommt der Arbeitnehmer dann zu euch.
Es ist zwar keine Garantie, dass dort alles enthalten ist, aber schonmal ein Anfang.
Und dann könnt ihr mal alle Protokolle durchlesen und schauen, wo ihr Beschlüsse zu BVen findet und das ganze mit den "erhaltenen" BVen abgleichen und den Rest dann selber erfragen...
Erstellt am 26.11.2018 um 12:42 Uhr von moreno
Wieso Arbeitnehmer des Vertrauens????? Der neue Betriebsrat macht sich Kopien von den ausgehängten BV und dann wackelt der neue Vorsitzende noch mal zum Chef und fragt ob es noch andere Absprachen zwischen GL und BR gegeben hat. Wenn der alte BR schlusig gearbeitet hat, hätte ich auch kein Problem dies offen zu kommunizieren.
Erstellt am 26.11.2018 um 15:39 Uhr von Pkhoschi
Also ausgehängt sind die Bv's bei uns nicht. Jedenfalls nicht das ich wüsste. Muss er mir als BR die BV's nun geben? Oder darf er es verweigern?
Erstellt am 26.11.2018 um 15:52 Uhr von celestro
Er muß Sie für Dich als AN aushängen. ;-)))
Erstellt am 26.11.2018 um 19:23 Uhr von alterMann
"Ausshängen" heißt allerdings nicht, dass die BVs irgendwo in einem Kasten hängen müssen. Sie müssen aber zugänglich sein. Wie sollen sie auch sonst eine rechtliche Wirkung entfalten können?
Ich würde den AG bitten, dem neuen BR alle noch gültigen BVs zu übergeben. Dann weiß er, dass der alte BR schludrig war und der neue das anders machen will. So what?
Erstellt am 27.11.2018 um 07:47 Uhr von Erbsenzähler
Wir haben das vor langer Zeit das gleiche Problem. Mein Vorgänger war kein Freund von Dokumentation und Ablage. In der Personalabteilung gab es gleichzeitig einen Wechsel. Ich habe ein Gespräch gesucht und wir haben unsere Unterlagen abgeglichen. Anschließend haben wir uns auf einzelne BVs gestürzt, wo wir Handlungsbedarf sahen.
Hat hervorragend geklappt.
Ein kleiner Tipp: Guck mal nach Regelungsabreden. Das hatte der alte BR abgeschlossen und nicht BVs.