Unser alter Betriebsrat hat im Laufe der Jahre einige Betriebsvereinbarungen mit der Geschäftsführung abgeschlossen. Nun ist es aber so das der neue Betriebsrat keinen Überblick darüber hat, weche Betriebsvereinbarungen überhaupt noch Gültig sind, bzw. welche es überhaupt im Betrieb gibt. der alte BR hat jedenfalls keine Betriebsvereinbarungen in schriftlicher Form vorliegen. Vielleicht ist die Frage vielleicht blöd, aber ist es klar definiert, wo solche Betriebsvereinbarungen aufbewahrt werden und ob die Geschäftsführung zur Herausgabe an den Betriebsrat verpflichtet ist, um sich hierüber einen Überblick zu verschaffen und/ oder um sich eine Kopie davon zu ziehen?