Beschluss zu ohne angeforderten Gewerkschaftsvertreter - ist der rechtsgültig?
Hallo,
ich habe ein Problem. Von 11 BR mitgliedern haben 5 die Teilnahme eines Gewerkschaftsvertreters "vor Unterzeichnung" einer Betriebsvereinbarung schriftlich verlangt. § 31 Betr.VG1 Der Vorsitzende hat am 28.10. den Vertreter eingeladen. Da dieser aber frei hatte, was aber bekannt war, der 31.11. ein Brückentag und der 1.11. Feiertag war, gab der Gewerkschaftsvertreter am 2.11. per Mail die Antwort, dass er am 3.11. (BR-Sitzung) schon Termine in Betrieben wahrnehmen muss, aber am 7.-9.11. , also 2 Arbeitstage später an einer BR-Sitzung teilnehmen kann. Der Vorsitzende änderte am 3.11. die Tagesordnung dahingehend, dass der BR die Betriebsvereinbarungen "weiterbehandeln". Dies wurde ohne Gegenstimme so beschlossen. Daraufhin wurde mit 4 Gegenstimmen beschlossen über 3 Betriebsvereinbarungen zu beschließen! Allen Betriebsvereinbarungen, von denen eine 10 Stundenschichten vorsieht, wurden dann, ohne den Gewerkschaftsvertreter mit Mehrheit zugestimmt. Im Fitting 01/02 steht unter 2/11, dass ein Anspruch zur Vertragung der zu behandelnden TOP nicht besteht, da eine zügige Beschlussfassung durch die Antragsteller nicht behindert werden darf. Mit diesen Betriebsvereinbarungen diskutierten wir schon über 3 Monate! Es wurde bereits ein Gewerkschaftsvertreter eingeladen, allerdings vom Landesverband, nicht vom Bezirk und der ließ sich leider zu einigem Elend über den Tisch ziehen. Ich weiss, dass ist jetzt ein bischen viel, aber ich habe den Verdacht, dass der BR-Vorsitzende, naja wie soll ich´s ausdrücken, nicht mehr der Solidagemeinschaft der Belegschaft angehört. Wenn wir in BR-Minderheit nicht immer über die Betriebsvereinbarungen gezetert hätten, hätte der Betriebsrat schon vor 3 monaten mit sehr viel schlimmeren Konditionen zugestimmt. Im Übrigen sind alle Betriebsvereinbarungen nicht Einigungstellen fähig gewesen, da in Bezug auf verpflichtende Samstagsarbeit, und 10 Stundenschichten der Manteltarif unterlaufen wird. Vielen Dank an alle, die den Text wenigstens bis hier gelesen haben.
Community-Antworten (2)
15.11.2005 um 16:10 Uhr
"Im Übrigen sind alle Betriebsvereinbarungen nicht Einigungstellen fähig gewesen, da in Bezug auf verpflichtende Samstagsarbeit, und 10 Stundenschichten der Manteltarif unterlaufen wird."
Na also, was regste dich dann so auf? Sind doch höchstwahrscheinlich eh unwirksam, diese Dinger. Lies einfach mal (den leider immer wieder übersehenen) § 77 Abs.3 BetrVG und sprich das Thema in der nächsten Sitzung an.
15.11.2005 um 16:35 Uhr
ja eben. Schalte auch den Gewerkschaftsvertreter ein. Wenn die Vereinbarungen dem Tarif entgegenstehen, hat die Gewerkschaft ein Recht, dagegen vorzugehen.
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