Muß meine Frage nochmals kontretisieren. Wir sind eine Klinik ohne TV. Können wir eine BV über die Arbeitszeitverlängerung abschließen, ohne Bezug auf einen TV ? ( im TVöD geregelt)
Nein - das könnt Ihr nicht. Der § 77 Abs 3 BetrVG untersagt dies, da es für den tariflichen Vorbehalt nicht erforderlich ist, dass im Betrieb tatsächlich ein Tarif gilt.