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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einmalzahlung Tarifvertrag Länder - "alter BAT" - sollen wir jedem Mitarbeiter raten, selbst seine Ansprüche durchzusetzten?

A
A.Rechtler
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebes Forum, in unserer Firma gab es einen Haustarifvertrag mit Bezug auf den BAT BuL, der aufgrund von Kündigung des AG in der Nachwirkung ist. Bisherige Lohnerhöhung wurden nachvollzogen. Nun taucht das Problem mit dem TV Länder auf. Für das Jahr 2006 wird in dem Tarifvertrag noch Bezug auf die BAT Gehaltstabellen genommen. Ab dem Jahr 2007 sind die Entgeltgruppen aus dem Tarifvertrag Länder aufgenommen. Von den BAT-Gehaltstabellen ist keine Rede mehr. Die Anfrage als BEtriebsrat an VERDI wurde nicht konkret beantwortet. Wer hat bisher ähnliche Probleme gehabt (wir können ja nicht die einzige Einrichtung sein, die einvertraglich den "alten BAT" hat). Wer setzt sich nun mit dem ARbeitgeber auseinander? Sollen wir als Betriebsrat einen Rechtsanwalt beauftragen? Sollen wir warten, bis Verdi die Angelegenheit intern mal irgendwann klärt? Sollen wir jeden Mitarbeiter raten, selbst seine Ansprüche durchzusetzten. Ich hoffe, Ihr könnt uns helfen, danke und viele Grüße an Alle, die hier immer fleißig mitmachen

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Community-Antworten (10)

K
Kölner

24.07.2006 um 13:25 Uhr

@A.Rechtler Das Problem ist mir noch zu diffus um konkreter antworten zu können. Darum ein paar Gegenfragen:

  • Euer "Haustarif" ist auch ein solcher, nicht wahr? Abgeschlossen zwischen der Gewerkschaft und dem AG...
  • Welche Bezugsklausel existiert denn in den AV's der AN?
  • Hat der Haustarif eine Koppelungsklausel an den existierenden BAT?
AR
A. REchtler

24.07.2006 um 13:38 Uhr

Hallo Kölner! Natürlich Haustarifvertrag ist "echt", abgeschlossen zwischen Verdi und dem AG Bezugsklausel im Arbeitsvertrag = "Für das Arbeitsverhältnis gelter der bestehende Hautarifvertrag und die Tätigkeitsmerkmale der AVR in der zur Zeit gültigen Fassung. Änderungen werden Bestandteil dieses Vertrages" Bezugsklausel Haustarifvertrag= "Grundlage der Vergütung ist der BAT/BuL in der jeweils gültigen Fassung, einschließlich seiner Zusatzverträge, mit Ausnahme Übergangsgeldes..." Wie gesagt seit der Kündigung vor ca. 5 Jahren wurden alle Tarifabschlüsse im Rahmen der Nachwirkung jeweils vollzogen. Nun aber soll wohl "eingefroren" werden. Ich hoffe, ich konnte es richtig erklären.

K
Kölner

24.07.2006 um 13:50 Uhr

Was willst Du denn noch erhöht haben? Der BAT existiert ja weiterhin, er wird nur nicht mehr gepflegt.

Vielleicht stehe ich aber auch auf dem Schlauch...

A
A.Rechtler

24.07.2006 um 14:08 Uhr

Hallo Kölner! Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 Juli 2006 = X bis Vc = € 150,00, Vb bis III = € 100,00 etc. Januar 2007 = E 1 bis E 8 = € 310, E 9 bis E 12 = € 210,00 etc. September 2007 = E 1 bis E 8 = 450 €, E 9 bis E 12 = € 300,00 etc. 2008 = 2,9% aus der Entgelttabelle 1.11.2006 D. h. das ab dem Januar der Bezug auf die BAT-Tabellen fehlt für 2006 aber noch festgeschrieben ist und somit für BAT-Beschäftigte, die nicht übergeleitet werden, keine Lohnerhöhungen mehr stattfinden.

Wir haben bisher nicht übergeleitet und wenn es nach unserem Vorstand geht werden wir es auch nicht tun nach dem Motto: In unserem damaligen Haustarifvertrag steht nicht die Klausel "Es gilt der BAT oder eine ihn ersetzende Regelung". Das Problem, daß wir haben ist, daß wir in Zukunft keine Lohnerhöhungen mehr bekommen werden, da der BAT ja, wie du richtig schreibst, nicht mehr gepflegt wird. Vielleicht schreibe ich ja zu umständlich, ich hoffe, Du kannst mir folgen.

K
Kölner

24.07.2006 um 14:16 Uhr

@A.Rechtler Ja, genau darauf wollte ich hinaus: Ihr seid eben nicht in den TVöD übergeleitet und werdet auch zukünftig keine Einmalzahlung mehr bekommen. Das Ihr in diesem Jahr eine Einmalzahlung bekommen habt (?) erscheint mir ein sensationeller Fauxpas des AG zu sein! So gesehen gibt es auch keinen Anspruch irgendeines AN auf die Erhöhungen...

Eine (nicht ganz ernstgemeinte) Lösung dieses Dilemmas könnte nur sein: Älter werden, neue Kinder zeugen - das wird im alten BAT immer noch belohnt!

A
A.Rechtler

24.07.2006 um 14:28 Uhr

Kein sensationeller Fauxpass! Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 = §1 Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt für BEschäftigte, die unter den Geltungsbreich eines der nachstehenden Tarifverträge a) Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) b).... fallen o d e r die ab dem 1.11.2006 unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages TV-L fallen... Also den Anspruch für 2006 sehe ich schon, nur halt für die Folgejahre nicht, dieses nur wenn es eine Überleitung geben sollte, aber dafür gibt noch nicht einmal einen Tarifvertrag (Bitte nicht mit TVÖD verwechseln). Bei den Ländern ist halt alles etwas anders. Bleibt die spannende Frage, wie sieht es in anderen Einrichtungen aus?

K
Kölner

24.07.2006 um 14:35 Uhr

räusper Was denkst Du, warum ich Dir antworte? ...aber kläre mich auf: Hatte der BAT Land in diesem Jahr einen Tarifvertrag zur Einmalzahlung, den Ihr befolgen MÜSST?

AR
A. Rechtler

24.07.2006 um 15:14 Uhr

Ob wir den Tarifvertrag befolgen müssen ist eine Frage, die mir selbst Verdi z. Zt. nicht ausreichend und verbindlich beantworten kann, in der Vergangenheit haben wir jedenfalls in der Nachwirkung die Tarifverträge angewendet . Únd ich denke das die Kollegen gegen eine Einmalzahlung nichts einzuwenden haben.Ich glaube, bei Verdi ist garnicht richtig angekommen, daß es auch viele Arbeitsverträge gibt, die einzelvertraglich den BAT (alt) vereinbart haben, und keine Möglichkeit haben (vieleicht auch gut so) überzuleiten. Einfacher wäre eine Fortschreibung des guten alten BAT gewesen, aber jammern hilft da wohl nicht.

L
Lotte

24.07.2006 um 17:34 Uhr

A.Rechtler, so wie ich es sehe, wirkt der BAT nach. Das heißt, die Lohntabellen aus 2006 bleiben bestehen bis alle in Rente sind oder Euer AG einen neuen TV aushandelt. Dafür müsste er den Alten aber erstmal kündigen. M.E. gilt das ebenfalls für die Einmalzahlungen.

Bei uns hat der AG den BMT (BAT angeglichen) gekündigt, TVÖD gilt nicht. Für alle bereits vor der Kündigung Beschäftigte wirkt der alte BMT nach, neu Angestellte bewegen sich im tariffreien Raum, werden nach Haustarif bezahlt. Verhandlungen laufen schleppend.

Ihr als BR habt mit der Vergütung nichts zu tun, so lange der AG den alten BAT akzeptiert, fahrt Ihr, denke ich, ganz gut.

K
Kölner

25.07.2006 um 00:58 Uhr

@Lotte Und bei Neueinstellungen bedeutet das i.d.R.:

  • wesentlich weniger Geld
  • mehr Arbeitsstunden
  • kein Urlaubsgeld und keine Sonderzuwendung.

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