Erstellt am 12.07.2012 um 09:33 Uhr von gironimo
Wirf doch mal einen Blick in das Nachweisgesetz.
Auch aus dem BetrVG (hier § 82 Abs. 2) kannst Du Rechte ableiten.
Allerdings würde ich Eurem BR mal deutlich die Meinung sagen. Provisions- und Prämienregelungen unterliegen der Mitbestimmung. Die Kollegen sollten sich mit dem § 87 und § 23 BetrVG auseinandersetzen.
Erstellt am 12.07.2012 um 16:20 Uhr von poiuz
Ein einfaches Schriftformerfordernis "Mündliche Nebenabreden sind unwirksam" ist ganz einfach mündlich änderbar und daraufhin der ganze Rest des Vertrags. Praktisch, nicht? :-)
Ein doppeltes Schriftformerfordernis "Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, ebenso mündliche Nebenabreden betreffend der Aufhebung dieser Klausel" ist schlicht unwirksam.