W.A.F. LogoSeminare

Provisionsregelung nicht im Arbeitsvertrag

P
Provisionunklar
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. Mein Chef stellt uns eine Provision (Vertrieb) in Aussicht bei Zielerreichung. Diese Provisionsregelung will er uns nicht schriftlich geben. Zudem steht in meinem Arbeitsvertrag, dass mündliche Nebenabreden unwirksam sind. Da zunehmen Druck aufgebaut wird die Ziele zu erreichen, würde ich gern wissen, mit welcher Gesetzespflicht ich meinen Chef dazu bringe, uns die genaue Beschreibung der Provisionsregelung schriftlich zu geben. Zumal die Regelung sehr schwamming formuliert wurde mündlich...irgendwie gestaffelt und so oder so..man weis absolut nicht was man nun genau ab wieviel Prozent bekommt. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen, da von unserem Betriebsrat nix konkretes kommt. Liebe Grüsse, Euer Klaus

1.60702

Community-Antworten (2)

G
gironimo

12.07.2012 um 11:33 Uhr

Wirf doch mal einen Blick in das Nachweisgesetz. Auch aus dem BetrVG (hier § 82 Abs. 2) kannst Du Rechte ableiten.

Allerdings würde ich Eurem BR mal deutlich die Meinung sagen. Provisions- und Prämienregelungen unterliegen der Mitbestimmung. Die Kollegen sollten sich mit dem § 87 und § 23 BetrVG auseinandersetzen.

P
poiuz

12.07.2012 um 18:20 Uhr

Ein einfaches Schriftformerfordernis "Mündliche Nebenabreden sind unwirksam" ist ganz einfach mündlich änderbar und daraufhin der ganze Rest des Vertrags. Praktisch, nicht? :-)

Ein doppeltes Schriftformerfordernis "Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, ebenso mündliche Nebenabreden betreffend der Aufhebung dieser Klausel" ist schlicht unwirksam.

Ihre Antwort