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Mitspracherecht bei Provisionen?

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klausf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, unser BR besteht erst seit ca. 6 Wochen und setzt sich hauptsächlich aus Mitarbeitern des technischen Bereichs zusammen, muss sich aber zunehmend auch um Fragen aus dem Vertriebsbereich kümmern - will sagen: wir sind auf diesem Gebiet noch ziemlich unbeleckt.

Soweit ich weiß, ist die Frage, ob der BR bei Provisionen mitreden darf, nicht eindeutig geklärt, da diese nicht mit Prämien/Akkordlohn gleichgesetzt werden dürfen - oder liege ich hier falsch? Ergänzend zu dieser allgemeinen Frage auch konkrete:

in unserer Firma ist es üblich, dass nur fakturierte Umsätze verprovisioniert werden. Beispiel:

Ein Vertriebsmitarbeiter schließt mit einem neuen Kunden einen Vertrag, der Kunde möchte die versprochene Leistung nutzen, kann dies jedoch aufgrund technischer Probleme, die in unserer Firma auftreten, nicht tun. Fazit: Der Kunde tritt vom Vertrag zurück, macht somit bei uns keinen Umsatz - der Vertreibs-MA erhält keine Provision für den Vertragsabschluss bzw. muss seine Provision zurückzahlen.

Fragen:

  • Ist das auch bei anderen Firmen so üblich?
  • ist das überhaupt rechtens (schließlich hatte der Vertreibs-MA den Vertragsabschluss getätigt und kann nichts dafür, wenn die Technik nicht funktioniert)?
  • Welchen Einfluss auf diese Provisionsregelung kann der BR nehmen (wenn er überhaupt mitreden darf - s.o.)?

Fragen über Fragen - freue mich auf eure Antworten.

5.90503

Community-Antworten (3)

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Konrad

04.06.2007 um 00:22 Uhr

Hallo BR hat bei der Höhe der Provision keine Mitbestimmung. Aber nach § 87 Abs.1 Nr. 10 Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen (Provisionsregelung!) und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung hat BR Mitbestimmung. Dazu kann eine BV abgeschlossen werden.

„Ist das auch bei anderen Firmen so üblich?“Antwort: Ja ist oft gängige Praxis.

"ist das überhaupt rechtens (schließlich hatte der Vertriebs-MA den Vertragsabschluss getätigt und kann nichts dafür, wenn die Technik nicht funktioniert)?" Antwort: Kann GL was dafür wenn Sie für die schlechte Technik kein Geld erhält? Wäre auch ein Punkt zum abklären, bei Fehlabschluß wie Vorgehen

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klausf

05.06.2007 um 16:43 Uhr

Hallo Konrad,

wie's aussieht, kann unser neu gegründeter BR bei bestehenden Provisionsregelungen wohl nichts mehr unternehmen. Wir werden also zukünftig ein besonderes Augenmerk darauf haben, wenn sich die GF wieder was Neues einfallen lassen sollte.

Danke für die Hilfe.

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Malbec

05.06.2007 um 23:45 Uhr

Hallo klausf, aber es kann Euch niemand verwehren mitzubestimmen wie die Provisionsregelungen in Zukunft aussehen sollen....

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