Erstellt am 03.05.2022 um 16:20 Uhr von celestro
Natürlich musst Du eine Pause machen, wenn Du über die 6 Stunden kommst. Aber Dir einfach Pausenzeit abziehen, obwohl Du keine machst, geht natürlich nicht. Aber ... wäre Dir eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das ArZG lieber?
Erstellt am 03.05.2022 um 17:39 Uhr von Matze
Wie celestro schon beschrieben hat, hier etwas genauer:
Siehe Arbeitszeitgesetz §4. Nach 6 Stunden Arbeit muss eine Pause von mind. 30 Min. folgen. Der Arbeitgeber macht sich strafbar, wenn er Dich weiterarbeiten lässt.
Erstellt am 03.05.2022 um 17:52 Uhr von Saft
Kannst du dann nicht 15 Minuten Pause machen?
Dann wäre das Problem gelöst.
Kommt auch auf die Branche an z.B. im Einzelhandel kommen ja noch ab 18:30 Uhr Zuschläge dazu.
Erstellt am 04.05.2022 um 00:16 Uhr von Dummerhund
Wie die Anderen schon schreiben, arbeitest du mehr wie 6 Stunden musst du mindestens 30 min. Pause machen.
Ich Frage mich da nur, wie sieht es dann mit deinen 6 Std. Arbeitszeit aus? Denn machst du 15 min mehr wie die vertraglichen 6 Stunden müsste der AG ja dafür sorgen das du 30 min Pause machen müsstest. Zieht er eigenmächtig einfach 30 min ab kommst du ja nur auf 5 Std. und 45 min.
Erstellt am 04.05.2022 um 08:28 Uhr von Relfe
das ist ein "Henne-Ei" Problem (wie man so schön sagt)
tritt der Zustand ein, das Du über 6 Stunden AZ hast, dann musst Du 30 Minuten Pause machen und der AG muss dafür sorgen, dass Du das auch tust.
Und die Pause darf nicht am Ende der AZ liegen, man muss danach noch wieder arbeiten.
Wenn man vorher nicht weiß dass das eintritt, dann kann man das nicht umgehen.
Anderseits nützt einem die 15 Minuten Zwischenpause auch meistens nix, wenn man genau einen 6 Stunden AV hat, weil man immer auf die Minute genau ausstempeln muss.
Eine Minute zuwenig dann erfüllt man seine AV-Pflicht nicht und eine Minute zu viel, dann muss Pause gemacht werden.
in diesen Fällen kann man mit dem AG evt vereinbaren, das man plus-minus 15 Minuten arbeiten kann um auf einen Durchschnitt von 6 Stunden zu kommen, im Gegenzug verzichtet der AG auf die "Zwangspause"
Hinweis: das entspricht nicht dem AZ-Gesetz, aber es wird keine gesetzestreue Lösung im Sinne des AN geben, wenn er einen 6 Stunden-AZ-Vertrag hat.