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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pausen abzug

B
biancakroeger1
Mai 2022 bearbeitet

Ich arbeite als Teilzeitkraft mit 6 Stunden fange um 15 Uhr an bis 21 Uhr ohne Pause. Doch leider kommt es hin und wieder vor das ich aus arbeitstechnischen Gründen nicht pünktlich stechen kann. das heißt ich bin immer wieder mal 15 min oder 20 min oder 10min drüber. Diese zeit wird mir vom Arbeitgeber als Pausenzeit abgezogen . Darf das sein oder nicht. Auch wenn ich gar keine Pause mache ,weil ich es nicht muss.

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Community-Antworten (5)

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celestro

03.05.2022 um 18:20 Uhr

Natürlich musst Du eine Pause machen, wenn Du über die 6 Stunden kommst. Aber Dir einfach Pausenzeit abziehen, obwohl Du keine machst, geht natürlich nicht. Aber ... wäre Dir eine Abmahnung wegen Verstoß gegen das ArZG lieber?

M
Matze

03.05.2022 um 19:39 Uhr

Wie celestro schon beschrieben hat, hier etwas genauer: Siehe Arbeitszeitgesetz §4. Nach 6 Stunden Arbeit muss eine Pause von mind. 30 Min. folgen. Der Arbeitgeber macht sich strafbar, wenn er Dich weiterarbeiten lässt.

S
Saft

03.05.2022 um 19:52 Uhr

Kannst du dann nicht 15 Minuten Pause machen? Dann wäre das Problem gelöst. Kommt auch auf die Branche an z.B. im Einzelhandel kommen ja noch ab 18:30 Uhr Zuschläge dazu.

D
DummerHund

04.05.2022 um 02:16 Uhr

Wie die Anderen schon schreiben, arbeitest du mehr wie 6 Stunden musst du mindestens 30 min. Pause machen. Ich Frage mich da nur, wie sieht es dann mit deinen 6 Std. Arbeitszeit aus? Denn machst du 15 min mehr wie die vertraglichen 6 Stunden müsste der AG ja dafür sorgen das du 30 min Pause machen müsstest. Zieht er eigenmächtig einfach 30 min ab kommst du ja nur auf 5 Std. und 45 min.

R
Relfe

04.05.2022 um 10:28 Uhr

das ist ein "Henne-Ei" Problem (wie man so schön sagt) tritt der Zustand ein, das Du über 6 Stunden AZ hast, dann musst Du 30 Minuten Pause machen und der AG muss dafür sorgen, dass Du das auch tust. Und die Pause darf nicht am Ende der AZ liegen, man muss danach noch wieder arbeiten.

Wenn man vorher nicht weiß dass das eintritt, dann kann man das nicht umgehen. Anderseits nützt einem die 15 Minuten Zwischenpause auch meistens nix, wenn man genau einen 6 Stunden AV hat, weil man immer auf die Minute genau ausstempeln muss. Eine Minute zuwenig dann erfüllt man seine AV-Pflicht nicht und eine Minute zu viel, dann muss Pause gemacht werden.

in diesen Fällen kann man mit dem AG evt vereinbaren, das man plus-minus 15 Minuten arbeiten kann um auf einen Durchschnitt von 6 Stunden zu kommen, im Gegenzug verzichtet der AG auf die "Zwangspause"

Hinweis: das entspricht nicht dem AZ-Gesetz, aber es wird keine gesetzestreue Lösung im Sinne des AN geben, wenn er einen 6 Stunden-AZ-Vertrag hat.

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