Ja, wir sind eine Bauunternehmung und haben eine Rufbereitschaft für Wasser- und Gasrohrbrüche für unseren örtlichen Energie- und Wasserversorger.
Drei Personen sind außerhalb der Arbeitszeit, also abends, nachts, samstags und sonntags rufbereit und erhalten hierfür eine Pauschale von 150,- Euro die Woche.
Kommt es zum Einsatz, wird zusätzlich die Einsatzzeit vergütet. Natürlich mit den tarifvertraglich (TV ist im Baugewerbe allgemeinverbindlich) vorgesehenen Zuschlägen (Überstd.-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge).
Und das alles ordentlich in einer BV geregelt.
Ein paar Tipps für eure BV:
1. Freiwilligkeit vereinbaren!
2. Rufbereitschaftspauschale vereinbaren. Eine Pauschale von 150,- Euro fürs bloße Bereitsein ist schon recht ordentlich, da können wir uns nicht beschweren. In eurem Fall, wo es "nur" ums Wochenende geht, würde ich als absolutes Minimum 50,- Euro ansetzten. (Natürlich erst mal 100,- verlangen...)
Als Argument könnt ihr ja bringen, dass diese Einsätze von den Kunden ja wohl auch üppiger vergütet werden dürften als zur Normalzeit. Falls es Kunden gibt, du hast ja nicht erwähnt, wo der Einsatzort einer solchen Bereitschaft wäre. (Das eigene Unternehmen / Fabrik oder bei Kunden?)
3. Stundenzuschläge verlangen! (Die wird euer Unternehmen den Kunden - wenn es welche gibt - sicher auch berechnen. Ansonsten, wenn es eine Fabrik ist, in der am Wochenende Leute arbeiten, werden die ja wohl auch Zuschläge bekommen, oder?)
4. Arbeitszeitgesetzliche Regelungen beachten und in die BV einbauen!
(Wir haben z. B. vereinbart, dass die nächste Schicht nach einem Nachteinsatz für die betreffenden AN entfällt, weil die Ruhephase sonst zu kurz wäre.)