Erstellt am 07.07.2012 um 15:20 Uhr von brkarli
Kurzarbeit muss bei der AfA beantragt werden und setzt in Betrieben mit BR eine BV zwingend voraus. Also ohne BV und Zustimmung des BR keine BV.
Bei Gleitzeit und Arbeitszeitkonten kommt es auf den Inhalt der BV an, ob der AG ggf bei Auftragsproblemen handeln kann und wie. Also ob er Pludabbau und ggf sogar Minusanhaeufung anordnen kann. Wenn die BV es nicht zulaesst, sollten die AN ihre Arbeitskraft anbieten und dann geraet der AG in Annahmeverzug § 615 BGB. Bedeutet er muss zahlen auch wenn et keine Arbeit hat. Der AG koennte nur Ueberstundenabbau anordnen.
Google mal "kurzarbeit voraussetzung"
Erstellt am 07.07.2012 um 16:30 Uhr von Hoppel
Hallo brkarli,
Kurzarbeit muss bei der AfA nicht beantragt werden.
Uller,
mit Kurzarbeit kann man wohl kaum Minusstunden abbauen. :-)
Kurzarbeit ist zwingend mitbestimmungspflichtig und als BR sollte man Kurzarbeit nur dann zustimmen, wenn der AG Kurzarbeit bei der AfA angezeigt hat und Ansprüche auf KuG gesichert sind.
Greift ein Tarifvertrag? Falls ja, ist darin schon etwas bzgl. Kurzarbeit geregelt? Außerdem solltet Ihr Euch einmal genau anschauen, welche Vorraussetzungen die Arbeitsagentur an die Zahlung von KuG knüpft.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25992/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Arbeitslosigkeit-droht/Kurzarbeit/Kurzarbeit-Nav.html
Erstellt am 07.07.2012 um 17:03 Uhr von BRMetall
Hoppel
du spielst einmal wieder mit Worten.
Denn der Fragesteller meint schon, dasd der AG kurzarbeiten moechte um Auftragsprobleme auszugleichen. Klar er moechte keine MINUSstunden abbauen sondern Beschaeftigungsluecken, also weniger arbeiten lassen und weniger zahlen. BRKarli meint auch das Richtige. Klar wird nicht woertlich/rechtlich die Kurzarbeit sondern die Voraussetzung das KUG bei der AfA beantragt.
Hallo Fragesteller, lese hier: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Kurzarbeit/kaa.htm
Erstellt am 08.07.2012 um 09:43 Uhr von Uller
Doch, mein AG will damit auch Minusstunden abbauen. Wenn z.B. ein Mitarbeiter 20 Minusstunden hat und er wird auf 7 Std. Kurzarbeit gesetzt und er arbeitet trotzdem an 20 Tagen 8 Std. dann sind seine Minusstunden ausgeglichen. Das ist wohl der Plan meines AG.
Erstellt am 08.07.2012 um 10:17 Uhr von BRMetall
Bei Kurzarbeit mehr arbeiten als die beantragte Kurzarbeit ist nicht.
Erstellt am 08.07.2012 um 12:05 Uhr von Hoppel
Uller,
der Plan Deines AG geht nicht auf und er kann bei Durchführung auch strafrechtlich belangt werden!
Ein Grund mehr, als BR einem Antrag auf Kurzarbeit NICHT zuzustimmen. Entweder gibt es tatsächlich einen gravierenden Auftragsmangel, weshalb der Betrieb nicht ausgelastet werden kann oder nicht.
Dieser Plan (Kurzarbeit, aber trotzdem voll arbeiten) spricht eher dafür, dass sich Euer AG auf Kosten der Allgemeinheit und zu Lasten Eurer KollegInnen bereichern will.
Habt Ihr einen Wirtschaftsausschuss? Falls ja, sollte dieser schleunigst aktiv werden.
Erstellt am 08.07.2012 um 13:59 Uhr von BRMetall
Wenn der AG nun einfach die Arbeitszeit absenken moechte und dann eben weniger zahlen moechte als im ArbV/TV vereinbart geht es auch nicht so einfach. Auch nicht wenn er keine Leistungen gem KUG in Anspruch nehmen moechte. Denn es gelten erst einmal TV / ArbV.
Das Auftragsrisiko traegt der AG.