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Minusstundenabbau mit Kurzarbeit?

U
Uller
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unsere GL teilte uns(BR) am Freitag mit, dass Kurzarbeit geplant ist weil die Aufträge zurück gegangen sind. Wir habe alle im Schnitt ca. 30 Minusstunden. Laut BV Arbeitszeitkonten sind Minus 80 Stunden erlaubt. Wie sollen wir uns am besten verhalten? Ich befürchte das der AG mit der Kurzarbeit nur die Minusstunden abbauen will da ja die Schichten trotzdem 8 Stunden laufen.

Danke im vorraus für die Antworten

Gruß Uller

7.01307

Community-Antworten (7)

B
brkarli

07.07.2012 um 17:20 Uhr

Kurzarbeit muss bei der AfA beantragt werden und setzt in Betrieben mit BR eine BV zwingend voraus. Also ohne BV und Zustimmung des BR keine BV. Bei Gleitzeit und Arbeitszeitkonten kommt es auf den Inhalt der BV an, ob der AG ggf bei Auftragsproblemen handeln kann und wie. Also ob er Pludabbau und ggf sogar Minusanhaeufung anordnen kann. Wenn die BV es nicht zulaesst, sollten die AN ihre Arbeitskraft anbieten und dann geraet der AG in Annahmeverzug § 615 BGB. Bedeutet er muss zahlen auch wenn et keine Arbeit hat. Der AG koennte nur Ueberstundenabbau anordnen.

Google mal "kurzarbeit voraussetzung"

H
Hoppel

07.07.2012 um 18:30 Uhr

Hallo brkarli,

Kurzarbeit muss bei der AfA nicht beantragt werden.

Uller,

mit Kurzarbeit kann man wohl kaum Minusstunden abbauen. :-)

Kurzarbeit ist zwingend mitbestimmungspflichtig und als BR sollte man Kurzarbeit nur dann zustimmen, wenn der AG Kurzarbeit bei der AfA angezeigt hat und Ansprüche auf KuG gesichert sind.

Greift ein Tarifvertrag? Falls ja, ist darin schon etwas bzgl. Kurzarbeit geregelt? Außerdem solltet Ihr Euch einmal genau anschauen, welche Vorraussetzungen die Arbeitsagentur an die Zahlung von KuG knüpft.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25992/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Arbeitslosigkeit-droht/Kurzarbeit/Kurzarbeit-Nav.html

B
BRMetall

07.07.2012 um 19:03 Uhr

Hoppel

du spielst einmal wieder mit Worten. Denn der Fragesteller meint schon, dasd der AG kurzarbeiten moechte um Auftragsprobleme auszugleichen. Klar er moechte keine MINUSstunden abbauen sondern Beschaeftigungsluecken, also weniger arbeiten lassen und weniger zahlen. BRKarli meint auch das Richtige. Klar wird nicht woertlich/rechtlich die Kurzarbeit sondern die Voraussetzung das KUG bei der AfA beantragt.

Hallo Fragesteller, lese hier: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Kurzarbeit/kaa.htm

U
Uller

08.07.2012 um 11:43 Uhr

Doch, mein AG will damit auch Minusstunden abbauen. Wenn z.B. ein Mitarbeiter 20 Minusstunden hat und er wird auf 7 Std. Kurzarbeit gesetzt und er arbeitet trotzdem an 20 Tagen 8 Std. dann sind seine Minusstunden ausgeglichen. Das ist wohl der Plan meines AG.

B
BRMetall

08.07.2012 um 12:17 Uhr

Bei Kurzarbeit mehr arbeiten als die beantragte Kurzarbeit ist nicht.

H
Hoppel

08.07.2012 um 14:05 Uhr

Uller,

der Plan Deines AG geht nicht auf und er kann bei Durchführung auch strafrechtlich belangt werden! Ein Grund mehr, als BR einem Antrag auf Kurzarbeit NICHT zuzustimmen. Entweder gibt es tatsächlich einen gravierenden Auftragsmangel, weshalb der Betrieb nicht ausgelastet werden kann oder nicht. Dieser Plan (Kurzarbeit, aber trotzdem voll arbeiten) spricht eher dafür, dass sich Euer AG auf Kosten der Allgemeinheit und zu Lasten Eurer KollegInnen bereichern will.

Habt Ihr einen Wirtschaftsausschuss? Falls ja, sollte dieser schleunigst aktiv werden.

B
BRMetall

08.07.2012 um 15:59 Uhr

Wenn der AG nun einfach die Arbeitszeit absenken moechte und dann eben weniger zahlen moechte als im ArbV/TV vereinbart geht es auch nicht so einfach. Auch nicht wenn er keine Leistungen gem KUG in Anspruch nehmen moechte. Denn es gelten erst einmal TV / ArbV. Das Auftragsrisiko traegt der AG.

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