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Minusstundenabbau

A
Abceda
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen darf eigentlich Minusstundenabbau im Urlaub erfolgen im Moment haben einige Kollegen Urlaub sind aber bei der Arbeit und bauen ihre Minusstunden so ab wie ist das aus Versicherung s Gründen zu sehen?

1.08107

Community-Antworten (7)

K
Kölner

06.01.2015 um 20:28 Uhr

Das geht nicht. Urlaub ist Urlaub. Da kann der BR den AG auffordern, dass zu unterlassen.

N
nicoline

06.01.2015 um 21:57 Uhr

Wie sind denn diese angeblichen Minusstunden überhaupt entstanden?

P
Pickel

06.01.2015 um 22:01 Uhr

Der Kölner macht es sich hier wieder zu leicht oder denkt nicht zu Ende und antwortet entsprechend eindimensional.

Sofern der AN einen Urlaubsanspruch hat, der über dem gesetzlichem Minimum liegt (20 Tage bei 5-Tage-Woche) und sofern AN, BR und AG einverstanden sind, spricht überhaupt nichts dagegen.

M
Moreno

06.01.2015 um 22:08 Uhr

Na Pickel das bei Euch sowas möglich ist kann ich mir gut vorstellen! Entstandene Minusstunden sollten im normalen Dienstplan verschwinden der Urlaub ist auch über den gesetzlichen Anspruch hinaus zur Erholung und nicht um die Versäumnisse des Dienstplaners auszugleichen!

K
Kölner

06.01.2015 um 22:11 Uhr

Eiterbeule, du musst dich dringend besser informieren. Oder willst du hier einen auf snooker machen? Dann weiter so.

Du bist ne Nummer. Groß Aufbegehren aber die Basics nicht kennen. Ab sofort werde ich auch vor deinen Antworten warnen?

P
Pickel

06.01.2015 um 22:24 Uhr

Moreno und woher nimmst du diesen Quatsch? Urlaub über dem gesetzlichen Anspruch kann völlig frei vertraglich vereinbart und definiert werden und steht damit natürlich bei gegenseitigem Einvernehmen zur Verfügung.

An Dezibel unter mir: Grundlage ist die völlig offenkundige Tatsache, dass individuelle Vereinbarungen zwischen 2 Parteien jederzeit getroffen werden können, wenn Sie keinem Gesetz widersprechen (hier nicht der Fall da das Urlaubsgesetz nur 20 Tage / 5 Tage -Woche vorschreibt) und beide Seiten einverstanden sind.

Also Gegenfrage: woher nimmst du das Verbot?

D
Dezibel

06.01.2015 um 22:26 Uhr

und steht damit natürlich bei gegenseitigem Einvernehmen zur Verfügung. Und wo bitte steht das?

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