Erstellt am 06.01.2015 um 19:28 Uhr von Kölner
Das geht nicht. Urlaub ist Urlaub. Da kann der BR den AG auffordern, dass zu unterlassen.
Erstellt am 06.01.2015 um 20:57 Uhr von nicoline
Wie sind denn diese angeblichen Minusstunden überhaupt entstanden?
Erstellt am 06.01.2015 um 21:01 Uhr von Pickel
Der Kölner macht es sich hier wieder zu leicht oder denkt nicht zu Ende und antwortet entsprechend eindimensional.
Sofern der AN einen Urlaubsanspruch hat, der über dem gesetzlichem Minimum liegt (20 Tage bei 5-Tage-Woche) und sofern AN, BR und AG einverstanden sind, spricht überhaupt nichts dagegen.
Erstellt am 06.01.2015 um 21:08 Uhr von Moreno
Na Pickel das bei Euch sowas möglich ist kann ich mir gut vorstellen! Entstandene Minusstunden sollten im normalen Dienstplan verschwinden der Urlaub ist auch über den gesetzlichen Anspruch hinaus zur Erholung und nicht um die Versäumnisse des Dienstplaners auszugleichen!
Erstellt am 06.01.2015 um 21:11 Uhr von Kölner
Eiterbeule, du musst dich dringend besser informieren.
Oder willst du hier einen auf snooker machen? Dann weiter so.
Du bist ne Nummer. Groß Aufbegehren aber die Basics nicht kennen. Ab sofort werde ich auch vor deinen Antworten warnen?
Erstellt am 06.01.2015 um 21:24 Uhr von Pickel
Moreno und woher nimmst du diesen Quatsch? Urlaub über dem gesetzlichen Anspruch kann völlig frei vertraglich vereinbart und definiert werden und steht damit natürlich bei gegenseitigem Einvernehmen zur Verfügung.
An Dezibel unter mir:
Grundlage ist die völlig offenkundige Tatsache, dass individuelle Vereinbarungen zwischen 2 Parteien jederzeit getroffen werden können, wenn Sie keinem Gesetz widersprechen (hier nicht der Fall da das Urlaubsgesetz nur 20 Tage / 5 Tage -Woche vorschreibt) und beide Seiten einverstanden sind.
Also Gegenfrage: woher nimmst du das Verbot?
Erstellt am 06.01.2015 um 21:26 Uhr von Dezibel
> und steht damit natürlich bei gegenseitigem Einvernehmen zur Verfügung.
Und wo bitte steht das?