Erstellt am 07.07.2012 um 15:24 Uhr von Kölner
@volkerastronom
Ich gehe davon aus, dass ihr als BR eine einseitige Vereinbarung und (egal ob freiwillige Auszahlung entsprechend verhindert.
Erstellt am 07.07.2012 um 15:28 Uhr von brkarli
http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3AMitbestimmung+des+Betriebsrats+nach+%A7+87+Abs.+1+Nr.+1+bis+12+BetrVG#FreiwilligeLeistungendesArbeitgebers
Erstellt am 08.07.2012 um 09:07 Uhr von gironimo
Da zieht die berühmte Topftheorie. Der AG entscheidet allein darüber, wie viele Euros er in einen Topf füllt, und welchen Titel er dem Topf gibt (hier "Sonderzahlung für alle".
Bei der Verteilung mit dem Suppenlöffel ist dann aber der Betriebsrat dabei und entscheidet mit - bzw. erstellt mit dem AG Regeln - wer wie viel aus dem Topf bekommt.
(§ 87 Abs 1 Nr 10 u. 11 BetrVG).
Manche Arbeitgeber sagen dann gerne: "Entweder nach meinen Regeln oder gar nicht". Da er aber bereits Summen genannt hat, wäre dies eine unzulässige Vorgehensweise.
In solchen Fällen solltet Ihr an die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit denken.
Erstellt am 08.07.2012 um 11:01 Uhr von volkerastronom
Liebe Kolleginnen & Kollegen,
möchte mich jetzt schon einmal ganz herzlich für die Beiträge bedanken. Werde dies dann die Tage ansprechen und mit dem Kremium besprechen. Nochmals vielen Dank !!
Erstellt am 08.07.2012 um 11:54 Uhr von Hoppel
gironimo,
ein AG darf auch noch immer völlig frei entscheiden, welcher Personenkreis von einem solchem Topf partizipieren soll. Hier hat ein BR überhaupt kein Mitbestimmungsrecht!
Als BR würde ich den AG erstmal fragen, nach welchen Grundsätzen er einen Teil AN mit 300 Euro begünstigen will und einen anderen Teil nur mit 150 €.
Wenn er den Unterschied begründen kann, hat der BR doch überhaupt nichts mehr mitzubestimmen, da innerhalb des jeweiligen Topfes durch eine identische Prämienhöhe bereits eine Verteilungsgerechtigkeit besteht.