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Gibt es einen Zeitfaktor für den Verlust des Anspruchs auf denselben Arbeitsplatz ?

S
shortstuff
Jan 2018 bearbeitet

Hallo allerseits,

üblicherweise hat man ja keinen Anspruch auf denselben sondern nur einen vergleichbaren Arbeitsplatz, wenn man aus der Elternzeit zurückkommt.

Dass nach einem längeren Zeitraum kein Anspruch auf denselben Arbeitsplatz besteht, kann ich nachvollziehen. Der AG muss ja auch planen und Organisation aufrecht erhalten, etc. Was ist aber, wenn jemand nicht die volle Zeit ausschöpft und z.B. nur ein halbes Jahr in Elternzeit geht? Verliert dieser Arbeitnehmer auch seinen Anspruch auf denselben Arbeitsplatz? Wenn jemand längere Zeit krankheitsbedingt ausfällt, kehrt derjenige doch auch wieder auf seinen angestammten Platz zurück - nach Wiedereingliederung natürlich :)

Deshalb die Frage: gibt es einen Zeitfaktor zu berücksichtigen, ab dem der Anspruch auf denselben Arbeitsplatz verfällt oder reicht es aus Elternzeit zu beanspruchen - egal wie lang???

Viele Grüße shortstuff

1.79801

Community-Antworten (1)

Z
Zypresse

10.04.2011 um 16:59 Uhr

Hallo Shortstuff,

bei Rückkehr aus der Elternzeit gibt keinen Zeitfaktor, den man berücksichtigen könnte, um Anspruch auf den selben Arbeitsplatz zu haben. Nach Rückkehr aus der Elternzeit hat man Anspruch auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Verzichtet man auf die Elternzeit und kehrt bereits direkt nach dem Muterschutz zurück, hat man allerdings Anspruch auf den selben Arbeitsplatz. Generell lohnt sich evtl ein Gespräch mit dem AG. Vielleicht ist er ja bereit, den fraglichen Arbeitsplatz freizuhalten, wenn z.Bsp. nur ein halbes Jahr Elternzeit in Anspruch genommen wird oder die Mutter/der Vater z.Bsp. nach 6 Monaten Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte (bis zu 30 Std. wöchentlich sind erlaubt)

Viele Grüße Zypresse

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