Erstellt am 03.05.2006 um 11:11 Uhr von p.g.
Der amtierende Betriebsrat benennt den Wahlvorstand. Dies können auch BRM sein. Ab dem Moment wo es einen Wahlvorstand gibt leitet dieser die Wahl, der BR hat dann nichts mehr zu bestimmen was die Wahl angeht.
Aus eigener Erfahrung rate ich dem WV dringend ein Seminar über Betriebsratswahlen zu besuchen. Es gibt wirklich jede menge § die beachtet werden müssen.
In diesem Forum erhältst Du viel Unterstützung, kann aber ein Seminar nicht ersetzten.
Erstellt am 03.05.2006 um 12:37 Uhr von elanja
Hallo,
laut § 19 BetrVG kann die Wahl beim Amtsgericht angefochten werden, da hier gegen wesentliche Vorschriften verstoßen wird.
Ein Seminar würde hier m.E. auch nicht weiterhelfen, denn dann sind die Wahlen gelaufen und ihr habt den BR dann 4 Jahre an der Backe.
Erstellt am 07.05.2006 um 11:00 Uhr von teufel
ich bin im wahlvorstand
wie lange geht so ein seminar ?
muß die kosten die firma übernehmen ?
habe ich das recht das seminar wärend meiner arbeitszeit zu besuchen oder muß ich dafür urlaub nehmen?
Erstellt am 08.05.2006 um 12:44 Uhr von elanja
Hallo Teufel :-)
im Durchschnitt geht so ein Seminar max. 1 Woche.
Die Kosten trägt der Arbeitgeber nach § 37 Abs.6 BetrVG.
Der Betriebsrat stellt die Erforderlichkeit des Seminarbesuchs für den Wahlvorstand fest und fasst einen entsprechenden Beschluss darüber .
Für das Seminar muss kein Urlaub beantragt werden.