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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer kann mir helfen eine gerechte BR-Wahl einzuleiten?

T
titanic1
Nov 2016 bearbeitet

bei uns stehen br wahlen an. doch ich meine unser jetziger br, hält sich nicht an die reihenfolge, der br wahl. z.B. wahlversammlung, wahlvorschläge werden unter diverse flyer versteckt (damit 2. brvorsitzende, nicht ihre unterschrift auf die vorschlagsliste setzen kann) . wahlhelfer werden einfach vom jetzigen br auf ein blatt papier geschrieben, datum wird einfach zurückgesetzt (es gibt dafür zeugen). das kann doch keine richtige br-wahl sein. kann man die br-wahl abbrechen. ach ja wir haben versucht uns bei verdi zu informieren. doch da geht nur der AB immer los. wer kann mir helfen eine gerechte br-wahl einzuleiten???

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Community-Antworten (4)

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p.g.

03.05.2006 um 13:11 Uhr

Der amtierende Betriebsrat benennt den Wahlvorstand. Dies können auch BRM sein. Ab dem Moment wo es einen Wahlvorstand gibt leitet dieser die Wahl, der BR hat dann nichts mehr zu bestimmen was die Wahl angeht. Aus eigener Erfahrung rate ich dem WV dringend ein Seminar über Betriebsratswahlen zu besuchen. Es gibt wirklich jede menge § die beachtet werden müssen. In diesem Forum erhältst Du viel Unterstützung, kann aber ein Seminar nicht ersetzten.

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elanja

03.05.2006 um 14:37 Uhr

Hallo,

laut § 19 BetrVG kann die Wahl beim Amtsgericht angefochten werden, da hier gegen wesentliche Vorschriften verstoßen wird. Ein Seminar würde hier m.E. auch nicht weiterhelfen, denn dann sind die Wahlen gelaufen und ihr habt den BR dann 4 Jahre an der Backe.

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Teufel

07.05.2006 um 13:00 Uhr

ich bin im wahlvorstand

wie lange geht so ein seminar ? muß die kosten die firma übernehmen ? habe ich das recht das seminar wärend meiner arbeitszeit zu besuchen oder muß ich dafür urlaub nehmen?

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elanja

08.05.2006 um 14:44 Uhr

Hallo Teufel :-)

im Durchschnitt geht so ein Seminar max. 1 Woche. Die Kosten trägt der Arbeitgeber nach § 37 Abs.6 BetrVG. Der Betriebsrat stellt die Erforderlichkeit des Seminarbesuchs für den Wahlvorstand fest und fasst einen entsprechenden Beschluss darüber . Für das Seminar muss kein Urlaub beantragt werden.

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