Fahrtkostenerstattung bei Teilfreistellung
Hallo! Ich bin stellv. BRV und habe eine Freistellung über 5 Std. wöchentlich, diese nutze ich für einen Bürotag 1x wö, also Teilfreistellung. Die restlichen 30 Std. verbringe ich mit meiner Tätigkeit als Krankenschwester in einem Pflegedienst. Wenn ich früh im Pflegedienst tätig bin und anschließend noch einen BR-Termin wahrnehme besteht da die Möglichkeit der Fahrkostenabrechnung der entstanden km zwischen Pflegedienst und Geschäftsstelle (in der sich das BR-Büro befindet)??? Liebe Grüße
Community-Antworten (1)
04.07.2012 um 14:27 Uhr
Freistellung über 5 Std. wöchentlich?????
Was ist denn das?? Welche Rechtsgrundlage??
Wieviele Beschäftigte? Wie groß ist der BR??
§ 38 BetrVG ???
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