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Verfall von Restlehrlingsurlaub nach Einstellung?

A
anonym
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich hab da nochmal eine Frage und zwar habe ich jetzt erfahren hier von euch das der Resturlaub unserer Ex - Azubi nicht verfallen darf. Wie verfahre ich da jetzt weiter ich würde ihr gerne helfen aber auch nichts falsch machen? Brief schreiben , Antrag schreiben??? Könnt Ihr mir helfen , Danke im vorraus

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Community-Antworten (5)

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wahlvst

04.07.2012 um 14:15 Uhr

Du hast offenbar nicht alle Antworten genau gelsen, denn er kann verfallen! Bzw. der Anspruch auf Auszahlung!

Denn entscheidend ist hier: Für die juristische Sekunde ENDET das Ausbildungs/Beschäftigungsverhältnis. Es erfolgt also für die juristische Sekunde ein Ausscheiden aus dem Betrieb.

Solches wirkt sich ja auch auf Mandatsverhältnisse aus!

T
Tanzbär

04.07.2012 um 15:19 Uhr

Mandatsverhältnis? Wo, wer, was? Es ging um Urlaub!

W
wahlvst

04.07.2012 um 17:14 Uhr

Tanzbär

..Mandatsverhältnis? Wo, wer, was?

Das war nur als grundsätzliche Ergänzung. Wenn z.B. ein Azubi ein Mandat (BR/SBV) hätte, wäre dieses auch mit wegen bestandener Prüfung endetem Ausbildungsverhältnis vorbei.

Also, juristische Sekunde löst vieles aus.

P
Petrus

04.07.2012 um 18:32 Uhr

Wenn z.B. ein Azubi ein Mandat (BR/SBV) hätte, wäre dieses auch mit wegen bestandener Prüfung endetem Ausbildungsverhältnis vorbei. Also, juristische Sekunde löst vieles aus.

Im Speziellen Fall des Azubis aber wohl nicht den Mandatsverlust. Ich würde auf die Kommentierung zu §78a BetrVG für weitere Hinweise hierzu tippen. Meine dunkle Erinnerung sagt mir auch, dass es bei Azubiübernahme keine Probezeit gibt und auch die 6-monats-Frist des KSchG nicht zählt. Oder war es die Sperrfrist nach EntgFG?

Nachtrag: Letztere war es :-) Nach der Urteilsbegründung könnte in anderen Rechtsfragen aber eben genau das gleiche gelten... (BAG, Urteil vom 20. 8. 2003 - 5 AZR 436/02)

H
Hoppel

04.07.2012 um 21:40 Uhr

@ wahlvst

Es wäre hilfreicher gewesen, sich ein paar "juristische" Minuten/Stunden zu gönnen , anstatt mit juristischen Sekunden umher zu werfen.

Ich kann noch nicht einmal einen "Resturlaubsanspruch" sondern nur einen Urlaubsanspruch erkennen.

"Du hast offenbar nicht alle Antworten genau gelsen, denn er kann verfallen! Bzw. der Anspruch auf Auszahlung!"

Es gibt hier überhaupt keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung! Also kann auch nichts verfallen.

@ anonym

Wann hat die Azubine ihre Ausbildung beendet? Ist der Urlaubsanspruch Azubi / AN in einem TV geregelt? Sind die Ansprüche unterschiedlich hoch? Wie alt ist die Azubi?

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