W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeitkonten und Überstunden

R
Rumpen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Mitkämpfer, wer hat von Euch Erfahrung mit Arbeitszeitkonten. Wir haben GL einen Vorschlag dazu unterbreitet, um die Überstundenproblematik in den Griff zu bekommen. Es geht um den Bereich Pflege im stationären und vor allem ambulanten Bereich. Die GL meint geht nicht in solchen Bereichen wie Pflege, geht nur z. B. Bereich Autoindustrie, wo es Produktionsspitzen und Täler gibt. Im Pflegebereich sehen wir solche Arbeitsspitzen und Täler auch. Um die Weihnachtszeit sagen viel Angehörige ich pflege mein z. B. meine Mutter in dieser Zeit selbst. Habt Ihr Argumente oder Hinweise fürs Internet wo man gute Vorschläge findet? Besten Dank Rumpen

1.50403

Community-Antworten (3)

K
Kölner

04.07.2012 um 11:34 Uhr

@Rumpen Aus diesen Angaben etwas zu stricken, ist nicht einfach...

Fakt ist:

  • natürlich kann man auch für den amb./stat. Pflegebereich eine AZ-BV abschließen
  • natürlich kann man dabei die Spitzen und Täler berücksichtigen

Allerdings ist das mit Empfehlungen, Angaben von einschlägigen Internetseiten so eine Sache: Sie decken sich kaum mit den konkreten betrieblichen Erfordernissen z.B. Deines Betriebes. Wie wäre es mit Sachverstand oder einem RA? Das kann man schnell auf die Reihe bekommen...

W
webun

04.07.2012 um 15:06 Uhr

@Rumpen,

wie Kölner schon sagt, "geht nicht in der Pflege" ist Blödsinn. Wir haben (auch in der Pflege) ein Ampelsystem für unsere Arbeitszeitkonten: GRÜN: -20 bis + 40 Std. (für Vollzeit) GELB: 40 bis 60 Std. ROT: über 60 Std. Wenn ein Mitarbeiter in den roten Bereich kommt, muss er im folgenden Monat wieder abbauen, also unter 60 Std.kommen. Gelingt das nicht, werden alle Stunden über 40 ausgezahlt (bei Vollzeitkräften mit Zuschlägen).

Darüber haben wir eine BV. Mehrarbeit muss natürlich nach wie vor beantragt werden und wird für MA, die im roten Bereich sind, nicht genehmigt.

Das nur ganz grob; vielleicht hilft's Dir ja ein wenig.

B
BRMetall

04.07.2012 um 15:15 Uhr

webun

...Wenn ein Mitarbeiter in den roten Bereich kommt, muss er im folgenden Monat wieder abbauen, also unter 60 Std.kommen. Gelingt das nicht, werden alle Stunden über 40 ausgezahlt (bei Vollzeitkräften mit Zuschlägen).

Das mit dem Ausbezahlt ist falsch. Denn der AG sollte dann hier Sorge tragen, dass ein Abfeiern möglich ist, also ggf. mehr Personal. Der BR hat hier dem AG ein "Scheinetor" aufgemacht. Es ist auch betreffend des Gesundheitsschutz und Überbelastung. Weiter besteht die gefahr, dass dann später ggf. ausgepowerte AN entlassen werden.

Weiter ist beim Thema Auszahlen wie aber auch bei Ampelsystemen stets das ArbZG zu beachten.

Wir haben auch ein Ampelsystem, aber OHNE Auszahlen. Notfalls müssen AN zwangsweise zu Hause bleiben. Nur so kann man all die o.a. Nachteile Ausschließen und den Ag datz veranlassen genügend AN einzustellen.

Ihre Antwort