Hallo Wissende.
Wir haben im gesamten Betrieb Vertrauensarbeitszeit. 360 MA Ein Kollege nutzt dieses aus und kommt sehr oft zu spät. Nach einer Abmahnung ( inzwischen aus der P.A. entfernt )Besserung dann wiederholt öfters zu spät. Es gab eine erneute Abmahnung .
Zusätzlich dazu als Massnahme der Kontrolle
Darf der AG in diesem Fall verlangen das der AN sich für ein halbes Jahr An- und Abmeldem muss. Es geht hier um den einzelnen MA und nicht um das an-und abstempeln als solches.