Erstellt am 03.08.2010 um 16:54 Uhr von pfeilenbogen
Berthold
Deinen Willen sich für dei Koll einzusetzen ist zu loben.
Doch Berthold, Du könntest Dir selbst helfen mit einem Blick ins Gesetz, was man von einem BRV erwarten können darf. Die §§ wären hier § 84 und § 85 BetrVG.
Also, doch bitte einmal einen Blick ins Gesetz, dafür wurdest Du ja auch gewählt.
Erstellt am 03.08.2010 um 17:02 Uhr von Matze
Werden Mitarbeiter/innen durch sein Handeln in ihren Rechten beeinträchtigt?
Wenn nicht, liegen Aufgaben für den BR nicht vor.
Für die Produktivität der Mitarbeiter eines Unternehmens ist in erster Linie die GF zuständig.
Vielmehr wäre zu fragen, was den Abteilungsleiter veranlasst, seinen Arbeitsplatz zu gefährden. Ärger mit dem Chef, Burnout, o.ä.? Vielleicht benötigt er Eure Unterstützung. Lt. Gesetz seid Ihr vermutlich auch für ihn zuständig.
Meine Empfehlung: Gespräch mit Abteilungsleiter suchen.
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 03.08.2010 um 17:24 Uhr von pfeilenbogen
Matze
Gibt es für dich den §§ 74 und 85 BetrVG nicht???
(1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken.
Wenn hier AN unberechtigte Pausen machen und in der Arbeitszeit Filem auf dem Laptop ansehen, dürften die Beschwerden auch berechtigt sein, da sie ja in dieser Zeit nicht arbeiten und daher davon ausgegangen werden kann, dass die anderen AN diese Arbeit mitmachen müssen.
Weiter kann man hier auch vermuten, dass die Sachverhalt "Störung des Betriebsfrieden" erfüllt ist, also ein wieterer Grund für den Br zu Handeln § 74 BetrVG. Auch den scheint es für "Matze" offenbar nicht.
Erstellt am 03.08.2010 um 18:16 Uhr von Matze
@pfeilenbogen,
ich nehme an, dass Du meine Intention nicht verstanden hast.
Berthold fragte nach dem Vorgehen. Ganz pragmatisch steht hier meines Erachtens in erster Linie die "Ursachenforschung" und nicht die Abstrafung!
So auch Deine Annahme, ich würde das BetrVG nicht kennen. Das Motto "Erstmal unterstellen, irgendwas wird schon hängen bleiben" darf nicht Leitfaden des BR sein.
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 03.08.2010 um 19:04 Uhr von Lotte
Hallo Berthold,
nach Deiner Aussage "Ich als BRV kann und will dieses nicht so weiter gehen lassen" frage ich mich: Bist Du ein 1 Mann BR?
Und weißt Du um Deine und des Gremiums Grenzen?
Erstellt am 03.08.2010 um 22:03 Uhr von Immie
@Berthold
Bis sich ein Arbeitnehmer über diese Dinge beschwert,
hast du die Füsse stillzuhalten.
@pfeilenbogen
Wo siehst du denn die Störung des Betriebsfriedens?
Ausser Bertold sind doch scheinbar alle zufrieden:-)
Erstellt am 04.08.2010 um 00:08 Uhr von rainerw
@pfeilenbogen
Wenn man in der Art vorgeht in der Du es beschreibst, wäre es gleichsetellend der Aussage.
" Cheffe die Leute kannste mal rauschmeissen die sind über" "und schick uns die Anhörung wir stimmen zu".
Nichts ist so wie es zu sein scheint. Und so sollte man auch hier an die Sache ran gehen.
Erst mal muß eine offitielle Beschwerde beim BR eingehen. Diese sollte dann auch schon ein wenig mehr Anhaltspunkte haben als nur erst mal Beschuldigungen. Passiert dies nicht hat sich , wie Immie schon sagt der BR da raus zu halten. Denn wenn ein BR jedesmal auf zuruf handeln würde ...........
Als BR würde ich eine evtl. Beschwerde in dem Fall als nicht erachtet hinten runter fallen lassen, mir aber im Gegenzug die Arbeitsplätze und Arbeitorganisation ansehen. Hier denke ich mal sind erstmal der Abteilungsleiter und die Rampenarbeiter aus der Schusslinie. Denn diese haben den BR ja auch evtl. mit gewählt.
Man sollte bei so etwas immer bedenken, das auch diese MA Familie zu hause haben und ihren Kindern zu Weihnachten mehr als nur einen Schokoweihnachtsmann kaufen wollen.