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Übernahme der Azubis - mündliche Zusage, die sogar in der Zeitung stand nicht bindend?

N1
NY 1967
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Damit ich gleich zur Sache komme.... In unserem Geschäft bilden wir auch aus. Unsere Azubine hat dieses Jahr im Sommer ausgelernt. Sie wurde damals eingestellt mit der Voraussetzung übernommen zu werden wenn sie ihre Ausbildung gut meistert, was auch in der Berliner Morgenpost so stand. Mit guten bis sehr guten Noten und wirklich sehr gutem Mitarbeiten sollte sie damit diese Bedingung erfüllt haben. Letzte Woche wurde sie zum Chef reingerufen, der ihr mitteilte das sie leider nicht übernommen werden kann. Im Vertrag steht leider diese Klausel nicht drin, aber ist eine mündliche Zusage, die sogar in der Zeitung stand nicht genauso bindend?

Danke für eure Antworten schon mal im voraus ;-)

4.92808

Community-Antworten (8)

P
paula

13.02.2007 um 11:25 Uhr

Wie und in welchem Zusammenhang stand denn das bitte in der Zeitung. Unser AG vermeidet Vertragsgrundlagen einzelner AN in der Zeitung zu kommunizieren.

N
NY1967

13.02.2007 um 11:43 Uhr

Nun man kann es so auslegen, dass unser Arbeitgeber damit Werbung betrieben hat. Da unser unternehmen lange nicht ausgebildet hat. Soweit ich informiert bin, wurde der AG sogar gefördert, das weiß ich aber nicht 100%ig.

P
paula

13.02.2007 um 12:11 Uhr

Aha! Aber was stand ganz konkret in der Zeitung und welche mündlichen Zusagen gibt es (bitte auch möglichst genau beschreiben)? Und noch ein Punkt: gibt es im Ausbildungsvertrag eine Klausel zu Nebenabreden und deren Festschreibung in Schriftform?

N1
NY 1967

13.02.2007 um 12:16 Uhr

Der genaue Wortlaut war

Nach erfolgreicher Lehre wird W.... seine Azubis übernehmen. Es wurden damals 25 Aszubis eingestellt, verteilt auf 13 Läden. Unser Laden wurde als "Vorzeige-Laden" in der Morgenpost angeführt.

Ob eine solche Klausel im Vertrag steht weiß ich nicht, werde ich aber in Erfahrung bringen, danke für den Tip

LG NY 1967

B
Biffer

13.02.2007 um 12:18 Uhr

Hast du die damalige Zeitung noch? Denn die ist das einzige was dir vieleicht weiterhelfen kann, denn bindend ist nur das was im Arbeitsvertrag steht, dennoch sind mündliche Zusagen genauso bindend, wenn dann der Cheff es noch in die Zeitung drucken lassen hat (ohne revision des gedruckten) ist das eine Zusage, denn es wurde dann auch schriftlich festgehalten..... Dennoch kann er sie Kündigen wenn betriebliche Gründe vorliegen, wonach ein Weiterbeschäftigung unmöglich ist (z. B. auftragslage ist zurück gegangen -> um weiter existieren zu können müssen Mitarbeiter entlassen werden..... ) aber das geht dann nur über das Arbeitsgericht ;-(

P
paula

13.02.2007 um 12:37 Uhr

@Biffer

Mündliche Zusagen sind zwar grundsätzlich bindend, aber der AG kann dem entgegenwirken, indem er eine sog. zweitstufige Schriftformklausel aufnimmt. Daher kommt es hier auf den Wortlaut im Vertrag an. Die Zeitung ist sicher keine schriftliche Zusage. Damit eine solche Klausel wirksam ist müssen zwei korrespondierende Willenserklärungen vorliegen. Dass über eine Zeitung zu konstruieren wird wohl nicht gelingen. Die Zeitung kann nur ein Anhaltspunkt sein, was evtl. hier an anderer Stelle vereinbart wurde.

B
betriebsratten

13.02.2007 um 12:58 Uhr

Mal ne andere Schiene...der AG hat dioch in der Zeitung damit geworben wie sozial er ist....wie würde es sich denn auswirken wenn die Zeitung, natürlich aufgrund eigener Recherchen, zu dem Schluss kommt und einen redaktionellen Beitrag veröffentlicht dass hier Volksverdummung betrieben wurde?

C
Catweazle

13.02.2007 um 15:44 Uhr

Ramses II,

die Sache könnte doch ganz anders aussehen wenn das "gedruckte" in einer Stellenanzeige stand auf die sich die Azubine beworben hat.

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