2 Jahre sind um; eine Woche vor Ablauf der Befristung eine mündliche Zusage der GL bekommen - GL lehnte heute Zusage ab?
Hallo BR's. Frage? Eine Kolegin hat eine Woche vor Ablauf ihrer 2 jahre eine mündliche Zusage der GL bekommen. 3 malige Verlängerung ( befristet ) 2 Jahre wären am 1.3.07. um. Jetzt steht Aussage gegen Aussage. GL lehnte heute Zusage ab. TzBfg §16 ? Oder ? Die GL hat kein Widerrufsvorbehalt in diesem Gespräch geäußert. Beide sind doch wohl Beweispflichtig. Oder ? Aber wer ? bekommt vom Gesetzgeber wohl Recht ? Danke.
Community-Antworten (2)
26.02.2007 um 23:44 Uhr
@DEoniDoni Ich verstehe das Problem kaum. Demnach: Man kann auch kaum antworten. Ich würde glauben, dass die Kollegin schlechte Karten haben wird; selbst wenn sie § 145 BGB anwenden wollte.
27.02.2007 um 10:29 Uhr
@DEdoniDoni Ich muss Kölner Recht geben: Wir kennen das Problem auch, dass mündliche Zusagen oder gar Versprechen gegeben werden, die dann nicht eingehalten werden. Leider gilt nur, was auch schriftlich festgehalten wurde.
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