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Urlaub und wieder die Frage zum Zeitraum

J
JoschiBähr
Nov 2016 bearbeitet

Liebe BR Gemeinde, Jedes Jahr das gleiche Spiel mit der Urlaubsgewährung

Das BundesurlaubsG besagt: Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.

Heißt das der Urlaub muss bis Jahresende aufgebraucht sein, oder kann der Mitarbeiter den Resturlaub des Jahres vom 27.12.12 bis 05.01.13 verlangen. Unser Arbeitgeber sagt, der Resturlaub kann nicht in das Neue Jahr gehen.

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Community-Antworten (7)

M
Mainpower

28.06.2012 um 16:22 Uhr

Hallo, steht doch ganz klar im Bundesurlaubsgesetz! Keine Betrieblichen belange, keine Übertragung. Euer Chef hat Recht.

U
Ulrik

28.06.2012 um 16:23 Uhr

Hi,

der Urlaub ist lt Text im laufenden Jahr zu gewähren. Sprich, am 31.12. ist der letzte Urlaubstag spätestens zu nehmen. Einen urlaubsantrag, so wie Du ihn beschreibst, kann der AG m. E. ablehnen, sofern er nicht an anderer Stelle Urlaubswünsche betriebsbedingt abgelehnt hat.

Allerdings bleibt noch der zweite halbsatz des Gesetzestextes, nämlich die in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründe. Wenn der AG begründen kann, warum er den urlaub nicht im laufenden jahr nehmen kann und daher übertragen muß, dann habt ihr einen Ansatz.

J
JoschiBähr

28.06.2012 um 16:26 Uhr

Danke, die Antwort von Ulrik und der Hinweis auf den 31.12 spiegeln auch meine Gedanken wieder .

Schönen Tag noch

L
luckyman

28.06.2012 um 16:58 Uhr

warum schließt ihr keine BV?

bspw. könnte eine Regelung getroffen werden die besagt, der MA muss den Urlaub im alten Kalenderjahr angetreten haben.

Habt ihr einen TV? Gibts da evtl. Regelungen?

Sonst lässt sich doch sicher etwas konstruieren... zu Gunsten des MA!?

Z
zweiflerin

28.06.2012 um 17:04 Uhr

Oftmals ist in TV eine positivere Regelung

G
gironimo

28.06.2012 um 17:43 Uhr

Die Mitbetimmung des BR geht hin bis zum Streitfall im Einzelnen.

Theoretisch sogar über die Einigungsstelle. Vielleicht doch ein Grund für den AG nicht allzu kleinkariert daherzukommen.

Ich bin zwar auch ein Verfechter davon, dass die AN angehalten werden sollten, ihren Jahesurlaub nicht unnötig aufzusparen (es gibt jedes Jahr neuen) - aber hier erscheint es mir doch verfehlt, auf das Kalenderjahr zu pochen.

M
Mainpower

28.06.2012 um 19:18 Uhr

Hallo, solange keine betriebsbedingten oder in der Person des Arbeitnehmers gründe vorliegen sehe ich keine veranlassung den Urlaub ins nächste Jahr zu übertragen. Ein Grund wäre dass mein geplanter Urlaub durch Krankheit nicht angetreten werden kann. Sorry, aber es sollte doch möglich sein den Urlaub im laufenden Jahr zu nehmen.

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