Ich habe lange gegoogelt und keine befriedigende Inforamtion zu dem Thema "Fuersorgepflicht des BR gegenueber seinen Kollegen" gefunden.

Unter der Annahme, das im Betrieb erhebliche Ueberstunden geleistet werden, was dem BR bekannt ist, und es hierfuer eine BV gibt die dem BR eine monatl. fortgeschriebene Uebersicht zusagt, sei es gegeben, dass
1) diese Uebersicht vom BR nicht angefordert wird
2) die geleisteten Ueberstunden nicht vom BR anhand von AZ Listen selbst ermittelt werden
3) der BR nichts unternimmt um hier Entlastung der AN zu erzielen

Ist dies nicht ein Verstoss gegen die Fuersorge- oder Aufsichtspflicht des BR? Was sollen bzw. koennen die betroffenen MA tun, um hier voran zu kommen?