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Fuersorgepflicht des BR?

W
wafforum
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe lange gegoogelt und keine befriedigende Inforamtion zu dem Thema "Fuersorgepflicht des BR gegenueber seinen Kollegen" gefunden.

Unter der Annahme, das im Betrieb erhebliche Ueberstunden geleistet werden, was dem BR bekannt ist, und es hierfuer eine BV gibt die dem BR eine monatl. fortgeschriebene Uebersicht zusagt, sei es gegeben, dass

  1. diese Uebersicht vom BR nicht angefordert wird
  2. die geleisteten Ueberstunden nicht vom BR anhand von AZ Listen selbst ermittelt werden
  3. der BR nichts unternimmt um hier Entlastung der AN zu erzielen

Ist dies nicht ein Verstoss gegen die Fuersorge- oder Aufsichtspflicht des BR? Was sollen bzw. koennen die betroffenen MA tun, um hier voran zu kommen?

1.08901

Community-Antworten (1)

R
rkoch

26.06.2012 um 16:34 Uhr

Was sollen bzw. koennen die betroffenen MA tun

Beim nächsten mal einen anderen Betriebsrat wählen?

Im Ernst: Geht auf Euren BR zu und fordert ihn zum Handeln auf. Macht das ganze ggf. Öffentlich bei der nächsten Betriebsversammlung.

Je nach Inhalt der BV kann es sein, dass diese unwirksam ist. Kein BR kann pauschal Mehrarbeit genehmigen. Derartiges geht bestenfalls wenn entsprechende Ausgleichsregelungen (Zeitkonto) i.d.R. mit Zeitfenstern vereinbart sind. Der BR ist nur mitbestimmungsberechtigt (ich drücke das mit Absicht mal so aus) bei "vorübergehender" (!) Erhöhung und Verringerung der Arbeitszeit, nicht aber bei dauerhafter Erhöhung der AZ. Deshalb kann eine pauschale Erhöhung eben nicht wirksam vereinbart werden.

In diesem Sinne könnten die Arbeitnehmer ein Gerichtsverfahren anstrengen, diese BV auf Wirksamkeit überprüfen zu lassen.

zu 1) bis 3)

  1. das mag eine Verfehlung sein, aber am Ende stellt sich die Frage, was aus der Kenntnis dieser Information abzuleiten wäre, was man nicht ohnehin weiß....
  2. das ist nicht Aufgabe des BR. Derartiges wäre nur in dem Ausnahmefall denkbar, dass der AG sich weigert derartige Information beizubringen oder berechtigte Zweifel an der Richtigkeit einer derartigen Information bestehen. Ansonsten ist das erstmal Aufgabe des AG dem BR derartiges "mundgerecht" aufzubereiten.
  3. was soll er denn Deinem Meinung nach unternehmen? Offenbar nimmt die BV wie sie ist, dem BR den Handlungsspielraum. Das würde zwar erst Recht darauf hindeuten, dass diese BV unzulässig ist, aber eine derartige BV aus der Welt zu schaffen ist ein Sache für sich. Vielleicht sitzen die falschen Personen im BR, die gar nicht den Durchblick haben, wie man aus der Sache rauskommt?

Im Zweifelsfalle könnten die AN (1/4tel der Belegschaft) einen Antrag an das Arbeitsgericht stellen, den BR wegen grober Misachtung seiner Pflichten aufzulösen. Ich wage aber zu bezweifeln, dass das Erfolg hätte. Insofern: Zurück zu Zeile 1.

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