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Gleittage vom Vorgesetzen nicht genehmigt obwohl Vertreter da

D
Dienstbeflissen
Jan 2020 bearbeitet

Ich bin neu im Betriebsrat (seit 2018). Davor hatte ich ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Vorgesetzen. Nach der Wahl hat dies sich sehr verschlechtert. Es geht darum, dass er mir vorwirft, meine Arbeit nicht gut zu schaffen (stimmt aber nicht), oder rollt die Augen, wenn er hört, dass ich zur BR-Sitzung gehe, oder beschwert sich wenn ich nach sieben Stunden gehe, obwohl wir Vertraünsarbeitszeit haben... das sind typische Beispiele.

Ich habe nun zum Ende März gekundigt. Mein letzter Arbeitstag ist Mitte März. In meiner Kündigungszeit ist das Verhältnis zum Vorgesetzten (der auch gleichzeitig Personalleiter ist) noch schlimmer geworden. Er wirft mir vor, dass ich meine Arbeit nicht gut mache und beschwert sich uber mich unter meinen guten Kollegen, wenn ich abwesend bin. Ich verstehe die Vorgehensweise nicht: Mitte März ist er mir los. Ich habe einen neuen Job gefunden. Das grundsätzliche Problem im Unternehmen ist eine zu dünner Besetzung. überstunden abzubaen ist nahezu ungmöglich, da sie jeden MA braucht. Wenn man krank ist müssen andere Mitarbeiter am Wochenende antanzen. Das kriegt man auch noch zu hören nach eine Krankheitsphase.

Mein jetziges Problem ist, dass ich diese Woche Donnerstag und Freitag zwei Gleittage gebucht habe. Ich habe mich mit dem Team abgestimmt. Das sind drei Personen. Alle drei haben nichts dagegen. Mein Vorgesetzer hat es offiziel nicht genehmigt. Ein dringender Betriebslicher Grund gibt es nicht, ausser dass es Jahresabschluss ist (betrifft meine Arbeit nur bedingt). Keine Urlaubssperre wurde aber verhängt.

Im BV zu Vertraünsarbeitszeit steht: "Mehrzeit ist zeitnah auszugleichen..Pro Quartal 6 Tage..Gleittage bedürfen der Absprache im Team und der Genehmigung durch den Vorgesetzten. Erteilt der Vorgesetzte seine Zustimmung nicht, so erhöht sich der übertrag im nächsten Quartal.

Fragen:

  1. muss ich warten bis mein Vorgesetzter meine zwei Gleittage genemigt (das wird aber nicht passieren und er wird wohl behaupten - es ist zu viel zu tun.)

  2. Wenn ich trotzdem gehe, was sind die möglichen Konseqünzen. Fristlose Kündigung? Aber ich könnte ja beweisen, dass die Genehmigung ohne triftigen Grund erfolgt. Wenn ich vor Gericht gehe kommen vielen Sachen zur Licht (endlose überstunden, Fuersorgepflicht. Da gibt es genug Futter)

Was soll ich machen?

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Community-Antworten (5)

R
rtjum

29.01.2020 um 17:03 Uhr

also ich würde warten wenn es so in der BV steht. andererseits Du hast schon gekündigt, ja der AG kann dir dann eine Abmahnung evtl auch eine fristlose Kündigung vor die Nase knallen, dann gehst halt zum Arbeitsgericht und alles geht seinen Weg.

C
celestro

29.01.2020 um 17:17 Uhr

Der BRV (sofern Du das nicht bisst) könnte ja mal vorbei gehen und einen Schwatz über Diskriminierung aufgrund von BR-Arbeit halten. Vielleicht hilft das ja ...

A
Alexander.Bayer

29.01.2020 um 18:35 Uhr

Abmahnung wegen Selbstbeurlaubung mit Auswirkung auf das Arbeitszeugnis. Allerdings würde ich darauf hinweisen, dass Du Deine Stunden vor Ablauf der Kündigungsfrist abbauen möchtest und kein Interesse an einem finanziellen Ausgleich hast. Alternativ würde ich zustehenden Jahresurlaub beantragen falls noch genug Resturlaub vorhanden ist. Die Ablehnung von Urlaub möchte ich sehen...

K
kratzbürste

29.01.2020 um 18:51 Uhr

Vielleicht hättest du nicht kündigen sollen, sondern statt dessen dein Amt im BR dazu nutzen sollen, sich für die Verbesserung der Arbeitssituation der Kollegen einzusetzen.

Was du über deinen Chef schreibst ist die "normale Härte" ,die wahrscheinlich schon jeder zweite BR erlebt hat. Da muss man mit umgehen können.

S
stehipp

30.01.2020 um 13:28 Uhr

In einer gute geschriebenen BV sollte immer auch ein Eskalationsweg beschrieben werden. Scheint hier nicht der Fall zu sein. Also ich würde dem Vorgesetzten meine Wünsche vorlegen (Urlaub, Mehrarbeit....) und wenn er es dann nicht genehmigt fragen, wann du die Tage dann nehmen sollst. Ansonsten haben Vorgesetzte häufig einen Vorteil, es gibt in der Nahrungskette einen, der noch höher steht. Gerade als BR wäre ich da ziemlich schnell bei der Geschäftsleitung.

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