Einzuhaltende Ruhezeiten zwischen den Schichten -BR-Versammlung-und nächster Schicht
Hallo,
ich hätte da mal ne Frage. Wir arbeiten in einem rollierenden Schichtsystem(durchlaufend 365 Tage im Jahr).Diese Tatsache bringt es zwangsläufig mit sich, das zu dem Betriebsratsversammlungen,teilweise auch BR-Mitglieder anreisen müssen,die schichtplanmäßig FREI hätten !Nach meiner Kenntnis muß der Arbeitgeber nicht nur die An-und Rückreisezeit auf das Arbeitsstundenkonto gutschreiben sondern auch die jeweilige Sitzungszeit (an diesen eigenlich FREIEN Tagen)!??? Ist dies so korrekt ?
Wie verhält sich dies in dem speziellen Fall??? Welche Ruhezeiten muss ich einhalten-bzw. welche Zeiten sind auf dem AZ-Konto gutzuschreiben???
Dienstag =Nachtschicht v.22.00 Uhr-07.30 Uhr(Mittwoch),anschl.v. 08.00 Uhr-14.00 Uhr BR-versammlung,anschl.Mi.22.00-07.30Uhr wieder Nachtschicht MfG Ronald
Community-Antworten (2)
12.03.2010 um 12:53 Uhr
Betriebsratstätigkeit ist eine ehrenamtliche Tätigkeit und unterliegt demnach nicht der Vorschriften durch das Arbeitszeitgesetz, wir aber als Arbeitszeit eintlohnt. Im Übrigen ist die Teilnahme an der Betriebsversammlung auch für Betriebsratsmitglieder keine Pflicht im Gegensatz zur Betriebsratssitzung.
12.03.2010 um 18:41 Uhr
Hallo Iceman, ich gehe mal davon aus das es sich um Betriebsratssitzungen handelt. Ich kann rolfo nicht recht geben. 1. Betriebsratstätigkeit ist Arbeitszeit.Wenn an Tagen die Arbeitsfrei sind, Du aber an der BR Sitzung teilnimmst, bekommst Du die An- und Abfahrt in Zeit gutgeschrieben. Wenn Du Nachtschicht hast steht dir 11 Std. Ruhezeit laut ArbzG zu. Du musst in der Lage sein Ausgeruht und mit voller aufmerksamkeit teilzunehmen. Ich selber musste über Gericht festellen lassen das ich anspruch auf den \" Vorbereitenden schlaf \" habe . Ich habe es zu einem konflikt kommen lassen. Seit dem klappt es in der Firma. Meiner meinung nach wollte die GF einfach nur mal sehen wie weit man bei einem Neuen BR gehen kann.
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