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Ausnahmen zur JAV-Wahl - haben unter 18 jährige Auszubildende die Möglichkeit, sich in die JAV wählen zu lassen?

1B
10 BA
Dez 2016 bearbeitet

Können Auszubildende über 25 Jahre auch an der JAV Wahl teilnehmen (aktives Wahlrecht)? Inwieweit haben unter 18 jährige Auszubildende die Möglichkeit, sich in die JAV wählen zu lassen?

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Community-Antworten (5)

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Mona-Lisa

18.12.2007 um 15:23 Uhr

@10 BA, Nein, über 25 geht nicht's mehr!

§ 61 BetrVG DKK, II. Wahlberechtigung (Abs. 1) RN. 3 ff

"Alle AN, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind generell zur JAV wählbar.......Eine untere Altersgrenze besteht nicht. Für jugendliche AN, d. h. Beschäftigte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der gesetzliche Vertreter der Kandidatur nicht zustimmen......." § 113 BGB

T
Tasbi

07.01.2008 um 18:58 Uhr

Siehe §§ 58 ff SächsPersVG

§59 Aktives und passives Wahlrecht

(2) Wählbar sind Beschäftigte, die am Wahltage noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. § 14 Abs.1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 und 4 gilt entsprechend.

Also das ist doch ziemlich eindeutig! Natürlich geht das noch! Alle unter dem 27. Lebensjahr können teilnehmen. Als Mitglieder können sie dann auch über 27 Jahre sein! Unter 18jährige Auszubildende, in dem Fall Jugendliche, haben das Gleiche recht! -Jugend- und Auszubildendenvertretung eben.

M
Mona-Lisa

07.01.2008 um 19:48 Uhr

@Tasbi, dir ist schon klar, dass du vom SächsPersVG redest!

L
Lotte

07.01.2008 um 22:33 Uhr

Mona-Lisa, für manche Menschen ist Sachsen anscheinend überall ;-))

M
Mona-Lisa

07.01.2008 um 23:01 Uhr

@Lotte, ei verbibbsch!!!!! !:-)

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