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Minusstunden

C
ClaSa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Mitarbeiter (beschäftigt in Teilzeit 4h/Tag als Logopäde mit fester Anstellung - kein freier Mitarbeiter) hat sich an unseren BR gewandt mit folgendem Problem:

Es kommt sehr häufig vor, dass sein Terminplan nur zur Hälfte am Tag gefüllt wird vom Abteilungsleiter, da zu wenig Patienten auf Station sind. Bisher hat man ihm gesagt, dass er dadurch seine Überstunden abbauen soll. Das ist ja auch ok. Aber jetzt ist die Sachlage so, dass alle Ü-h weg sind und er somit Minusstunden machen soll mit der Begründung: "Wenn Du Urlaubsvertretung machst, dann musst Du ja statt Deiner 4h/ Tag ca 8h/Tag arbeiten und gleichst es somit aus."

Nun meine Frage:

Ist das so rechtens? Ist es nicht so, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt und dieser dafür sorgen muss, dass der AN beschäftigt ist?

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Community-Antworten (3)

K
Kulum

21.06.2012 um 13:37 Uhr

Ganz genau. §615 BGB

Im übrigen, so ohne weiteres ist es alles andere als ok wenn weniger AZ geplant wird als vertraglich festgelegt. Der AN muss die vertraglich geschuldete Zeit arbeiten, der AG muss aber auch eben diese Zeit abrufen. Einseitig festlegen, dass jetzt abgebummelt werden soll, weil man hat ja gerade sowieso weniger zu tun im Moment is nicht drin. BTW, hätte der Kollege auch die Möglichkeit, wenn er Urlaubsvertretung macht, festzulegen heute mal nur seine 4h nach Verttrag zu arbeiten weil er was anderes vor hat? Will damit sagen, der AG will hier anweisen wann Überstunden gemacht werden UND wann diese abzubummeln sind. Habt ihr dafür eine Vereinbarung?

L
Laffo

21.06.2012 um 14:06 Uhr

@ClaSa es kommt jetzt zu allererst auf den Arbeitsvertrag des Kollegen an. Ist eine solche Regelung dort enthalten? Als nächstes: Gibt es einen Tarifvertrag, der solche Situationen regelt? Es gibt TV die minus 114h & plus 494h zulassen!Habt ihr eine BV "Arbeitszeit", die sowas regeln könnte?

S
Streikbrecher

21.06.2012 um 14:11 Uhr

Gibt es hier einen DIENSTPLAN?? Wenn ja sollte der BR seine MB hier nutzen!

\\\"Wenn Du Urlaubsvertretung machst, dann musst Du ja statt Deiner 4h/ Tag ca 8h/Tag arbeiten und gleichst es somit aus.\\\"

Hier sollte der BR dem Abteiler sagen, dass es so einfach nicht geht. Denn die 4 Std. Mehr wäre ja Mehrarbeit und dieser MUSS der BR zustimmen. Auf Grund der aktuellen Lage und Aussage des Abteiler, müsste der BR sich dann überlegen ob er der Mehrarbeit zustimmen kann, es könnte nach dem jetzigen Stand sehr gut sein, dass der BR dann der Mehrarbeit NICHT zustimmt

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