Erstellt am 15.06.2012 um 22:15 Uhr von kölschLieschen
Das könnte schon mal helfen
http://www.bildungsurlaub.de/home.html
Welches Bundesland?
Erstellt am 16.06.2012 um 01:22 Uhr von poiuz
Bei uns wird der Bildungsurlaub mind. sechs Wochen vorher angemeldet, eine Ablehnung ist nicht vorgesehen, aber da du das AWbG nennst gehen wir mal von NRW aus.
Wenn der Arbeitgeber nach §5 (2) ablehnt bleibt also ganz offenbar nur:
- Im nächsten Jahr zwei Wochen nehmen, erneut eine Ablehnung nach §5(2) kriegen oder
- Seinen Anspruch per Arbeitsgericht durchsetzen.
Wo ist da jetzt das Problem?