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Bildungsurlaub nach AWbG

S
Saarlaender
Jan 2018 bearbeitet

Welche Möglichkeiten hat man, wenn der AG den nach AWbG zustehenden Bildungsurlaub von 5Tagen aus offenkundig fadenscheinigen Gründen ablehnt, z.B. Mit der Begründung laufender Projekte obwohl alle Projektleiter im Team sich gegenseitig vertreten können.

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Community-Antworten (2)

K
kölschlieschen

16.06.2012 um 00:15 Uhr

Das könnte schon mal helfen

http://www.bildungsurlaub.de/home.html

Welches Bundesland?

P
poiuz

16.06.2012 um 03:22 Uhr

Bei uns wird der Bildungsurlaub mind. sechs Wochen vorher angemeldet, eine Ablehnung ist nicht vorgesehen, aber da du das AWbG nennst gehen wir mal von NRW aus.

Wenn der Arbeitgeber nach §5 (2) ablehnt bleibt also ganz offenbar nur:

  • Im nächsten Jahr zwei Wochen nehmen, erneut eine Ablehnung nach §5(2) kriegen oder
  • Seinen Anspruch per Arbeitsgericht durchsetzen.

Wo ist da jetzt das Problem?

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