Bildungsurlaub nach AWbG
Welche Möglichkeiten hat man, wenn der AG den nach AWbG zustehenden Bildungsurlaub von 5Tagen aus offenkundig fadenscheinigen Gründen ablehnt, z.B. Mit der Begründung laufender Projekte obwohl alle Projektleiter im Team sich gegenseitig vertreten können.
Community-Antworten (2)
16.06.2012 um 00:15 Uhr
16.06.2012 um 03:22 Uhr
Bei uns wird der Bildungsurlaub mind. sechs Wochen vorher angemeldet, eine Ablehnung ist nicht vorgesehen, aber da du das AWbG nennst gehen wir mal von NRW aus.
Wenn der Arbeitgeber nach §5 (2) ablehnt bleibt also ganz offenbar nur:
- Im nächsten Jahr zwei Wochen nehmen, erneut eine Ablehnung nach §5(2) kriegen oder
- Seinen Anspruch per Arbeitsgericht durchsetzen.
Wo ist da jetzt das Problem?
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