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Bildungsurlaub abgelehnt - was tun?

A
ali1
Jan 2018 bearbeitet

hi an alle,

ein kollege,hat bildungsurlaub nach §5 abs.1 awbg beantragt,und zwar autocad-grundkurs bei der volkshochschule.er ist in der endmontage tätig.

nun schreibt der arbeitgeber:

hiermit bestätigen wir ihnen den eingang ihrer anmeldung

wir möchten ihnen jedoch mitteilen,das wir ihren antrag nicht entsprechen,da es sich nach unserer ansicht nicht um eine maßnahme handelt,die ihrem in unsrem vorhandenen arbeitsbereich entspricht und dementsprechend nicht dem awbg unterliegen.weiterhin weisen wir sie darauf hin, dass sie für diesen kurs keine bezahlte freistellung in der zeit erhalten.

ist es rechtens,und wie sollte er vorgehen?

    gruss ali1
4.29101

Community-Antworten (1)

K
Konrad

19.02.2007 um 17:13 Uhr

Hallo Ali: Es handelt um einen Anspruch das sich dabei um Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz das in Nordrhein -Westfalen gilt. Zitat: Grundsätze: 3. Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung fördert die berufsbezogene Handlungskompetenz der Beschäftigten und verbessert deren berufliche Mobilität. Sie ist nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt. Bildungsinhalte, die sich nicht unmittelbar auf eine ausgeübte berufliche Tätigkeit beziehen, sind eingeschlossen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers verwendet werden können Hat dein Chef einen Vorteil, wenn der Kollege aus der Endmontage einen CAD Kurs macht wird ???

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