hi an alle,

ein kollege,hat bildungsurlaub nach §5 abs.1 awbg
beantragt,und zwar autocad-grundkurs bei der volkshochschule.er ist in der endmontage tätig.

nun schreibt der arbeitgeber:

hiermit bestätigen wir ihnen den eingang ihrer anmeldung

wir möchten ihnen jedoch mitteilen,das wir ihren antrag nicht entsprechen,da es sich nach unserer ansicht nicht um eine maßnahme handelt,die ihrem in unsrem vorhandenen arbeitsbereich entspricht und dementsprechend nicht dem awbg unterliegen.weiterhin weisen wir sie darauf hin, dass sie für diesen kurs keine bezahlte freistellung in der zeit erhalten.


ist es rechtens,und wie sollte er vorgehen?


gruss ali1