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Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)- nur in Hessen?

V
vip3k
Nov 2016 bearbeitet

Was einem Chef nicht so alles einfällt wenn er keine Arbeit hat.

Vorfall: Ein Mitarbeiter aus unserem Konzer, ca 4.000 MA, hat sich gewagt, Bildungsurlaub zu nehmen.

Nun kommt unser Cheff und sagt: Das wäre ungerecht den anderen Bundesländer, so etwas gibt es nur in Hessen und er ist nicht bereit, den Arbeitsausfall zu bezahlen.

Wie seht Ihr das? es gibt so ein Gesetz Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Gibt es da auch eine Regelung in der steht das es das AWbG nur in Hessen gibt???????

Oder will unser Chef einen Bären auf die Backe malen und ist nicht bereit zu zahlen?

Gruß, Euer

VIP3K

4.20603

Community-Antworten (3)

S
Sternburg

22.06.2007 um 15:57 Uhr

Hallo vip3k,

Unter Fortzahlung der Bezüge haben Arbeitnehmer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein das Recht, für eine Fort- oder Weiterbildung freigestellt zu werden.

Guck mal hier: http://www.vnr.de/vnr/personalfuehrung/personalmanagement/praxistipp_03295.html Ist zwar für die 'Gegenseite', aber ich denke, für einen groben Überblick genügt es.

Gruß, Sternburg

V
vip3k

22.06.2007 um 16:21 Uhr

@ Sterburg,

1000 Bienchen, weiter so!! Das ist doch mal eine Aussage und der passende Link dazu.

Danke

Gruß vip3k

S
SSGG

22.06.2007 um 16:47 Uhr

Du kannst auch den folgenden Link nutzen, dieser bietet noch weitere Informationen für die bildungswilligen ArbeitnehmerInnen (ausser Bayern und BW..::-)

http://www.bildungsurlaub.info/

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