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Informationsverpflichtung des Arbeitgebers bei Altersteilzeit?

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ernst
Jan 2018 bearbeitet

Informationsverpflichtung des Arbeitgebers Obwohl der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit unter §9 Abs.3 eine Abfindungsregelung mit der Formulierung "hat er Anspruch" (der Arbeitnehmer) vorsieht, muß diese Abfindung zum Ende der Altersteilzeit beim Arbeitgeber besonders beantragt werden. Bei Abschluß der Altersteilzeitvereinbarung informiert der Arbeitgeber nicht über den ggf. bei Ende des Altersteilzeitverhältnisses bestehenden Anspruch. Die Mitarbeiter in unserer Firma haben bisher von dieser Abfindungsregelung nicht gewußt und deshalb keine Anträge gestellt. Ist der Arbeitgeber aufgrund der obigen Formulierung "hat er Anspruch" ohne Beantragung durch den Arbeitnehmer verpflichtet die Abfindung zu zahlen? Gibt es eine sich speziell aus dem Altersteilzeitgesetz ergebende Bestimmung bezüglich der Informationsverpflichtung des Arbeitgebers oder könnte man auch sagen, hier muß der Arbeitgeber aufgrund allgemeiner Informationsverpflichtung und der Fürsorgepflicht seinem Arbeitnehmer gegenüber ohne Antrag tätig werden?

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Community-Antworten (3)

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paula

23.04.2007 um 23:05 Uhr

Ohne eine komplette Zitierung des von Dir angesprochenen § 9 wird hier wohl niemand eine annähernd kompetente Aussage machen können

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ernst

24.04.2007 um 09:59 Uhr

Hallo Paula, hier der Text des §9 Abs.3 des TV ATZ: Endet bei einem Arbeitnehmer, der im Rahmen der Altersteilzeit im Blockmodell beschäftigt wird, das Arbeitsverhältnis vorzeitig, hat er Anspruch auf eine etwaige Differenz zwischen den nach den §§ 4 und 5 erhaltenen Bezügen und Aufstockungsleistungen und den Bezügen für den Zeitraum seiner tatsächlichen Beschäftigung, die er ohne Eintritt in die Altersteilzeit erzielt hätte. Kommst Du damit weiter?

L
Lotte

24.04.2007 um 10:13 Uhr

Ernst, Du bist mir ja der reinste "Häppchenbereiter" ;-))) Damit Paula auch die §§ 4 und 5 bearbeiten kann, habe ich mir mal die Mühe der Internetrecherche gemacht... Im Text des TV kann ich nicht erkennen, dass ein Antrag gestellt werden muss. Wenn es der richtige TV ist, ist m.E. die Rechtslage eindeutig.

Paula, Hier der komplette TV: http://groups.uni-paderborn.de/pr/pdfs/Tarifvertrag%20Altersteilzeit.htm

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