Erstellt am 15.06.2012 um 15:51 Uhr von MonaLisa
@Markus,
für die ersten 3 Tage brauchst du keine AU.
Dann entscheidest DU, ob du wieder gesund bist (gesund fühlst) und zum arbeiten gehst oder doch einen Arzt aufsuchen willst.
Ab diesem 4. Tag MUSST du eine AU beim AG vorlegen.
Erstellt am 15.06.2012 um 16:50 Uhr von schnatteruapfen
@MonaLisa
Danke für die Antwort.
Ich hatte den Gedanken das ein Arbeitnehmer ja eigentlich nicht selber entscheiden kann ob er krank ist oder arbeiten gehen kann, ist ja ne reine Ansichtssache/Gefühlslage.
Von diesem Punkt her gesehen,war ich der Meinung das grundsätzlich eine AU benötigt wird aber wie ich gelesen habe kann der AG dies zwar vom ersten Tag an verlangen, ist aber keine Pflicht.
Erstellt am 15.06.2012 um 17:19 Uhr von petrus
> kann der AG dies zwar vom ersten Tag an verlangen, ist aber keine Pflicht
Richtig. Wenn der ArbGeb der Meinung ist, das "Deine Gefühlslage" zu häufig in Richtung "ich kann heute nicht" tendiert, wird er wegen dieser häufigen Kurzerkrankungen irgendwann den gelben Zettel ab dem ersten Tag verlangen. Generell und für alle AN dürfte das für ihn aber eher ein schlechtes Geschäft sein, denn wenn Du wegen "Unwohlsein", das am Folgetag vermutlich weg wäre, zum Arzt gehen musst, wird der Dir die AU nicht nur für den einen Tag bescheinigen - das werden immer mindesten drei, wenn nicht sogar fünf...
Erstellt am 15.06.2012 um 18:12 Uhr von schnateruapfen
@petrus
schon richtig bzw. nicht ganz dumm der Gedanke aber wie schauts denn mit den Kosten aus ?
Hab da was gelesen von einer Umverteilung U1, bei der die Krankenkasse den AG die Krankentage bezahlt, allerdings nur bei ärztlicher Bescheinigung ;-)
Von daher würde es natürlich schon Sinn machen grundsätzlich eine ärztliche AU zu fordern, denn somit kann ich vielleicht die "Ein-Tag-Kranken" abschrecken aufgrund der Arzt-rennerei und wenn sie 3-5 Tage krank sind bekommt es der AG von der KK bezahlt.
Aber ok, ist vermutlich Ansichtssache. Unser Problem hat sich erledigt, da betreffender noch nicht einmal gewillt war den AG überhaupt rechtzeitig zu informieren ;-)
Erstellt am 15.06.2012 um 19:42 Uhr von poiuz
U1-Umlage betrifft nur Betriebe mit weniger als 30 AN, falls bei euch mehr sind ists also egal.
Weils am Ende heißt "rechtzeitig zu informieren" nur ein kleiner Hinweis: Rechtzeitig ist bis eine Sekunde vor Dienstbeginn, nicht am Tag vorher, nicht zwei Tage vorher, _vor_ Dienstbeginn, egal wie lang.
Das heißt auch das bei um 14 Uhr beginnender Spätschicht eine Meldung um 13:45 absolut ausreichend ist.
Erstellt am 15.06.2012 um 23:35 Uhr von BRMler
Poiuz
rechtzeitig bedeutet ab dem Zeitpunkt des eigenen Erkennen der AU so zeitig dass der AG fuer die notwendige Abhilfe Ersatz Sorge tragen kann.
Also nicht erst wenige Minuten vor Schichtbeginn. Denn sonst droht berechtigte Abmahnung, weil der Betriebsablauf massiv gestoert wird, was vermieden werden konnte.
Erstellt am 16.06.2012 um 01:15 Uhr von poiuz
Wenn ich Spätschicht ab 14 Uhr habe schlafe ich 13, dann überlege ich ob ich wirklich krank bin. Vor 1330 kann keiner eine Meldung verlangen.
Erstellt am 16.06.2012 um 14:33 Uhr von blackjack
Erstellt am 16.06.2012 um 17:52 Uhr von poiuz
Karly:
Warum sollte ich denn früher aufstehen? Aber da hat ja jeder seinen eigenen Biorhytmus. Das die Arbeit weiter als 15 Minuten von zu Hause entfernt ist, ist ja hoffentlich noch nicht als Normalfall anzusehen, aber das ist im ganzen hier auch völlig irrelevant.
Erstellt am 16.06.2012 um 18:35 Uhr von schnatteruapfen
Ich finde es zwar etwas fragwürdig, bis 13 Uhr seelnruhig zu schlafen wenn ich "krank-arbeitsunfähig" und der Dienstbeginn um 14 Uhr wäre. In diesem Fall liegen Arbeitsunfähig und Arbeitsunwillig sehr eng zusammen.
Aus meiner Sicht wäre man es dem AG wohl schuldig rechtzeitig bescheid zugeben so dass Ersatz besorgt werden kann bzw. umgeplant werden kann. Es ist wohl eher selten das man sich die Schuhe zu macht um zur Arbeit zu fahren und man plötzlich merkt, "huch...ich bin ja krank" ;-)
Aber in unserem Fall ist es wesentlich klarer. AU verlängert, zu spät informiert und das in 5 Fällen. Handelt sich auch noch um ein BR Mitglied und wird vermutlich vor Gericht landen.
Bis Freitag AU, Montag beim Arzt, Dienstag AU gefaxt.....da kann man als BR recht wenig machen.
Erstellt am 16.06.2012 um 20:38 Uhr von kölschLieschen
Hat der Kollege Momtag morgen angerufen?
Erstellt am 16.06.2012 um 23:40 Uhr von BRMetall
Sa und So zaehlen hier bei der 3 Tageregelung mit. Auch BRM koennten in solchen Faellen gekuendigt werden. Sind hier also nicht unkuendbar. Gerade bei BRM werte ich solche Verstoesse als besonders angreifbar.
Erstellt am 16.06.2012 um 23:44 Uhr von BRMetall
Die AU gefaxt ist also klar zu spaet!!
Das dann auch als mehrfachen Verstoss. Dann duerfte die Kuendigung folgen und das dann nicht unverstaendlich.
Erstellt am 17.06.2012 um 10:45 Uhr von NoPain
Mal hypothetisch gesehen, weil hier mal wieder verallgemeinert geäussert:
Was wäre denn wenn ich um 14:00 Uhr anfangen muss, mir um 13:57 Uhr das Mittagessen oder das verspätete Frühstück hochkommt und ich um 13:59 Uhr anrufe und diesen Sachverhalt schildere und mich für mindestens diesen Tag krank melde?
Oder ich um 13:58 Uhr plötzlich starke Kopfschmerzen oder einen massiven Darmdruck verspüre der nichts gutes erahnen lässt und ich mich um 13:59 Uhr krank melde?
Da gibt es noch etlich andere Gründe weshalb man erst um 13:50 - 13:59 Uhr feststellen könnte das dieser Arbeitstag wohl einem ausgeglichenden Krankentag weichen müsste ;)
Das Selbe betrifft auch eine längere Sitzung auf dem Klo, was sicherlich auch schon viele mal hatte, vielleicht nicht an einem Arbeitstag aber wo man dann wirklich nicht unter 30 Minuten runterkam. Oder die halbe Nacht das Abendbrot wiedergekäut sodass man deshalb kaum zum Schlafen kam, man deshalb verschlief und erst um 14:30 wach wurden Uhr bzw. gerade im Frühdienst verschlief. Gibt es alles und ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Kündigungsgrund wegen verspäteter Abgabe der Krankmeldung. Setzt allerdings voraus das diese Konstellation nicht drei oder fünfmal jährlich passiert, dann wird es unglaubwürdig. Und ob das per se ein Kündigungsgrund wäre wage ich auch zu bezweifeln, zuerst einmal würde deshalb eine Abmahnung drohen, nicht wegen der Krankheit sondern wegen dem verspätetem Melden. Zudem kommt es auch immer auf den Einzelfall an, denn es können auch gute Gründe für eine verspätete Abgabe einer AU vorliegen.
@schnatteruapfen,
mal gesetzt der Fall, das der Kollege sich eigentlich vornahm am Montag wieder arbeiten zu gehen - am WE wird bei Euch nicht gearbeitet? - er aber am Montag dann doch feststellen musste das er eigentlich doch noch nicht arbeiten kann, er am MO den AG informierte und zum Doc ging, am Dienstag die AU faxte. Was wäre jetzt daran unkorrekt bzw. verspätet?
Erstellt am 17.06.2012 um 11:22 Uhr von blackjack
Wenn wir von der *Anzeigepflicht* ausgehen , so hat der ArbNeh den ArbGeb unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB), über die eingetretene Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Dies bedeutet, dass die Anzeige der Erkrankung grds am ersten Tag der Erkrankung, und zwar zu Arbeitsbeginn bzw in den ersten Arbeitsstunden, zu erfolgen hat.
Erstellt am 17.06.2012 um 11:32 Uhr von NoPain
@blackjack,
Dies bedeutet, dass die Anzeige der Erkrankung grds am ersten Tag der Erkrankung, und zwar zu Arbeitsbeginn bzw in den ersten Arbeitsstunden, zu erfolgen hat.
Auch rüschtig und wann der / die AN die Kenntnis der Erkrankung hatte oder nicht hatte dürfte zumindest dem AG schwer fallen zu beweisen. Von daher dürfte der AG das eine oder andere Problem bei der Kündigungschutzsklage bekommen und hoffen das der Richter hier nicht sogar eine Behinderung der BR-Arbeit sehen könnte ;)
Erstellt am 17.06.2012 um 11:43 Uhr von blackjack
Erstellt am 17.06.2012 um 12:05 Uhr von NoPain
@blackjack,
was diesen Fall wieder eine ganz andere Richtung gibt, wenn am WE beim TE nicht gearbeitet würde ;)
Erstellt am 17.06.2012 um 12:25 Uhr von hoppel
@ mona-lisa
Zitat: Für die ersten 3 Tage brauchst du keine AU.
Und was ist, wenn bereits am ersten Tag der Erkrankung fest steht, dass die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage andauern wird? Muss die AU dem AG auch dann erst am 4. Tag vorgelegt werden?
Erstellt am 17.06.2012 um 12:47 Uhr von NoPain
Zitat: Für die ersten 3 Tage brauchst du keine AU.
Diese Aussage ist so pauschal auch falsch, denn § 5 Abs. 1 S 3 EntgFG sagt auch:
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
@hoppel,
Und was ist, wenn bereits am ersten Tag der Erkrankung fest steht, dass die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage andauern wird? Muss die AU dem AG auch dann erst am 4. Tag vorgelegt werden?
Da der AN die AU unverzüglich mitzuteilen hat, muss er, sobald er beim Doc raus ist, unverzüglich (...) den AG über die Dauer der AU informieren. Hat sich z.B. der AN am Freitag frühs um 07:00 Uhr für diesen Tag AU gemeldet und teilt dem AG mit das er umgehend zum Doc geht, er dann eine AU für fünf Tage bekommt, muss die AU natürlich auch unverzüglich an den AG abgesendet werden - Post, Fax, Mail, persönlich -, sodass dieser diese schnellstmöglich bekommt. Pflichtgemäß kann man dem AG auch am Freitag schon telefonisch über die Dauer der AU informieren.
Erstellt am 17.06.2012 um 13:06 Uhr von MonaLisa
@NoPain,
in Markus Frage war nicht davon die Rede, dass im Betrieb oder auch im Einzelfall vom ersten Tag an eine AU vorgelegt werden muss.
Also ist meine Antwort erst mal nicht falsch.
@Markus,
wenn am ersten Tag feststeht, dass du sicher länger wie 3 Tage krank bist (AU!), muss dieser gelbe Schein spätestens am 4. Tag beim AG vorliegen.
So NoPain,
bevor du wieder Kopfschmerzen bekommst.......
Markus, logischerweise ist dann diese AU ab dem ersten Krankheitstag datiert.
Erstellt am 17.06.2012 um 13:14 Uhr von NoPain
@MonaLisa,
in Markus Frage war nicht davon die Rede, dass im Betrieb oder auch im Einzelfall vom ersten Tag an eine AU vorgelegt werden muss.
Eben ;)
Also ist meine Antwort erst mal nicht falsch.
So PAUSCHAL ( schrieb ich doch PAUSCHAL ) geäussert doch, denn wie Du richtigerweise auch festgestellt hast:
in Markus Frage war nicht davon die Rede, dass im Betrieb oder auch im Einzelfall vom ersten Tag an eine AU vorgelegt werden muss.
Woher willst Du also Wissen das beim TE keine Vereinbarung diesbezüglich besteht bzw. dieser AN keine Einzeltagattestauflage vom AG hat? ;)
Erstellt am 17.06.2012 um 13:15 Uhr von kölschLieschen
wenn am ersten Tag feststeht, dass du sicher länger wie 3 Tage krank bist (AU!), muss dieser gelbe Schein spätestens am 4. Tag beim AG vorliegen.
Antwort 22 Erstellt am 17.06.2012 um 13:06 Uhr von MonaLisa
Auf jeden Fall sollte man dies dem Arbeitgeber schon am ersten Tag mitteilen!
Erstellt am 17.06.2012 um 13:48 Uhr von MonaLisa
@kölschLiesl,
jepp, denn das erspart sicher sehr viel Ärger!
Erstellt am 18.06.2012 um 08:34 Uhr von rkoch
> Auf jeden Fall sollte man dies dem Arbeitgeber schon am ersten Tag mitteilen!
Streiche "sollte", ersetze: "muss".
Die Meldepflicht und der gelbe Schein sind zwei paar Stiefel. Selbst wenn man zum Arzt geht und einen gelben Schein bekommt, muss man immer noch unverzüglich die AU melden. War man vor Arbeitsbeginn (z.B. Spätschicht) beim Arzt erfüllt natürlich die unverzüglich Abgabe der AU auch die Meldepflicht. Geht man hingegen erst nach Arbeitsbeginn zum Arzt muss man sich selbstverständlich schon vorher Arbeitsunfähig melden, und zwar immer noch mit der voraussichtlichen Dauer der AU.
Erstellt am 18.06.2012 um 10:24 Uhr von schnatteruapfen
Kurz zur genaueren Erklärung.
Der/die AN hatte einen Unfall, privat, nicht im Dienst.
Lag rund 10 Tage im Krankenhaus, hat dafür aber keine AU vorgelegt.
Wurde dann entlassen (aus dem KH), war aber weiterhin AU geschrieben und zwar bis zum Freitag.
(Am WE wird in diesem Bereich nicht gearbeitet) Er/Sie ist dann am Montag zum Arzt und wurde bis zum kommenden Freitag erneut AU geschrieben. Diese erneute AU wurde aber dem AG erst am Dienstag Nachmittag per Fax zugestellt, dem AG lag aufgrund des Zeitpunktes die AU erst am Mittwoch vor. Dieses Fax war auch der erste Hinweis des AN an den AG, sprich hat der AN jeweils Montags und Dienstags quasi unentschuldigt gefehlt. Das ganze sage und schreibe 3x in Folge ;-/
Erstellt am 18.06.2012 um 11:12 Uhr von NoPain
@schnatteruapfen,
verstehe ich das richtig, dass der AN dem AG über den Krankenhausaufenthalt und über die mögliche Dauer - bis Freitag - nicht informierte, sodenn überhaupt per AU bekannt?
Er/Sie ist dann am Montag zum Arzt und wurde bis zum kommenden Freitag erneut AU geschrieben. Diese erneute AU wurde aber dem AG erst am Dienstag Nachmittag per Fax zugestellt
Wie immer, kommt darauf an ;) Wenn es ihm nicht möglich war die AU dem AG vorher zu zu senden, dann dürfte dies mEn noch OK sein.
dem AG lag aufgrund des Zeitpunktes die AU erst am Mittwoch vor.
Das ist unwichtig, der Eingang zählt und nicht wann davon Kenntnis erlangt wurde, kennst Du doch von der BR-Arbeit her ;)
Dieses Fax war auch der erste Hinweis des AN an den AG, sprich hat der AN jeweils Montags und Dienstags quasi unentschuldigt gefehlt.
Das ist natürlich nicht gut. Jedoch war es dem AG bekannt, dass der AN einen Unfall - egal ob privat oder dienstlich - hatte und er offenbar ziemlich schwer verletzt wurde - 10 Tage Krankenhausaufenthalt.
Das ganze sage und schreibe 3x in Folge
Wie gesagt, das ist nicht fein, begründet für mich aber keine Kündigung ohne vorheriger Abmahnung und ohne vorherigen Gespräch mit dem AN, um ihn auf diese Verfehlungen hinzuweisen und auf disziplinarische Maßnahmen hinzuweisen im Wiederholungsfall.
Eine Kündigung ist immer das Ultima Ratio, also das allerletzte Mittel, hier sehe ich aber noch Möglichkeiten für die Zukunft Besserung zu erhalten, wenn ich mit diesem AN vorher rede.
Wurde denn diesbezüglich schon ein Gespräch mit dem AN geführt oder eine Abmahnung deshalb erteilt?
Erstellt am 18.06.2012 um 18:58 Uhr von schnatteruapfen
@NoPain
Erstmal vorweg, es geht hier um die Abmahnung des Betreffenden, nicht um die Kündigung.
Der AG wurde am Tag des Unfalls durch einen Angehörigen des AN infomiert. Der AN wurde mehrfach darauf hingewiesen, unbedingt eine AU vom KH ausstellen zu lassen was dieser nicht getan hat.
Wie immer, kommt darauf an ;) Wenn es ihm nicht möglich war die AU dem AG vorher zu zu senden, dann dürfte dies mEn noch OK sein.
Der AN war jeweils morgens beim Arzt und hat von zu Hause die AU immer erst weit nach Büroschluss gefaxt.
Das ist unwichtig, der Eingang zählt und nicht wann davon Kenntnis erlangt wurde, kennst Du doch von der BR-Arbeit her ;)
Ist so nicht ganz richtig, wenn vorsätzlich die Zustellung verzögert wird haben da Gerichte auch schon anders entschieden. (z.b. das Fax wird bewusst erst um 23:58 gefaxt, dann kann man auch vom AG nicht erwarten fristgerecht zu handeln) Aber ok, über den Punkt kann man sicherlich streiten, ist aber in diesem Fall nicht weiter wichtig.
Erstellt am 19.06.2012 um 06:20 Uhr von NoPain
@schnatteruapfen,
Erstmal vorweg, es geht hier um die Abmahnung des Betreffenden, nicht um die Kündigung.
Wie komme ich dann auf das Thema Kündigung? Ich meine gelesen zu haben das der AN die Kündigung noch im Krankenhaus bekommen hat. Hast Du das Thema überarbeitet? Oder war die krankenhauskündigung ein anderes Thema - bin wohl schon etwas verwirrt in meinem Alter ;)
Der AN wurde mehrfach darauf hingewiesen, unbedingt eine AU vom KH ausstellen zu lassen was dieser nicht getan hat.
Meines Wissens nach stellen Krankenhäuser keine AU aus, das macht bei der Nachuntersuchung bzw. beim ersten Hausarztbesuch der Doc ;)
Ist so nicht ganz richtig, wenn vorsätzlich die Zustellung verzögert wird haben da Gerichte auch schon anders entschieden.
Klar aber das muss bewiesen werden.
(z.b. das Fax wird bewusst erst um 23:58 gefaxt, dann kann man auch vom AG nicht erwarten fristgerecht zu handeln)
Fakt ist doch erst einmal das das Fax am Dienstag an den AG abgesendet wurde, somit ist, wenn ich das alles hier noch zusammenbekomme, die Dreitagesfrist eingehalten worden - vermutlich auch unverzüglich nach § 121 BGB, je nach Umstände. Am Montag war der AN beim Doc? Am Dienstag abgesendet? In Anbetracht der Umstände, konnte der AG davon ausgehen das der AN sofort nach Krakenhausentlassung die Arbeit wieder aufnimmt? ;)
Aber ok, über den Punkt kann man sicherlich streiten, ist aber in diesem Fall nicht weiter wichtig.
Denke ich auch, der BR ist dennoch für den AN da und sollte ihn da auch unterstützen. Natürlich ist die Angelegenheit sehr unerfreulich, ggf. wäre auch eine Abmahnung auszusprechen, dazu müsste man aber den ganzen Fall kennen und auch den betroffenen AN anhören. Wie gesagt, es gibt viele Gründe eine AU nicht so schnell abgeben zu können wie es der AG gerne hätte, dazu muss man aber auch die gesamten Umstände kennen, die wir hier einfach nicht kennen können.
Erstellt am 20.06.2012 um 03:17 Uhr von schnatteruapfen
@NoPain
Nur um deiner "verwirrtheit im Alter" entgegenzuwirken ;-)
Es ging nie um eine Kündigung sondern "nur" um eine Abmahnung.
Diese Abmahnung begründet sich nicht auf das zu späte einreichen der AU (die fehlende AU / Nachweis für den KH Aufenthalt mal außen vor) sondern auf das "fehlen der Unterrichtung".
Es ist die Pflicht des AN die AU unverzüglich mitzuteilen, dies bedeutet ohne schuldhaftes verzögern, was leider unser BR Mitglied wiederholt vollzogen hat.
Der AG wäre ja schon damit zufrieden gewesen (laut seiner Aussage) wenn sich der AN morgens bei Dienstbeginn einfach gemeldet hätte und auf einen Arztbesuch hinzuweisen.
Wenn der AN sich aber nicht meldet, zum Arzt fährt, die AU dann (ich nenne es jetzt einfach mal so) "vorsätzlich" erst weit außerhalb der Bürozeiten (ob nun fristgerecht oder nicht sei mal dahin gestellt) eine AU Faxt, dann kann man dem AN auch nicht wirklich groß helfen.
Aber wir werden sehen, wird vermutlich eh vor Gericht enden da bin ich mal auf die Entscheidung gespannt.
Erstellt am 20.06.2012 um 09:38 Uhr von rkoch
> wird vermutlich eh vor Gericht enden
Wegen einer Abmahnung? Gerichtliches Verlangen auf Entfernen der Abmahnung aus der Personalakte, oder was? Nicht ein bisschen überzogen, vor allem wenn ihr im Prinzip bestätigt das Euer BRM "Dreck am Stecken hat"?
Erstellt am 20.06.2012 um 10:42 Uhr von Kulum
> Nicht ein bisschen überzogen, vor allem wenn ihr im Prinzip bestätigt das Euer BRM "Dreck am Stecken hat"?
Ob das BRM das auch so sieht?
Erstellt am 20.06.2012 um 11:25 Uhr von petrus
@NoPain
>> Der AN wurde mehrfach darauf hingewiesen, unbedingt eine AU vom KH ausstellen zu
>> lassen was dieser nicht getan hat.
> Meines Wissens nach stellen Krankenhäuser keine AU aus,
Jedes Krankenhaus erstellt Dir auf Verlangen eine sogenannte "Liegebescheinigung". (Bei mir war's ein Blatt mit dem Briefkopf des Krankenhauses und dem Text: "Hiermit wird bestätigt, dass XXXX vom XXXXX bis XXXXX stationär in unserem Hause behandelt wurde". Stempel. Unterschrift. Fertig.
Bei längerfristigem Aufenthalt bekommt man bestimmt auch "Zwischenbescheide" - und nicht erst die Zusammenfassung am Entlassungstag.
> das macht bei der Nachuntersuchung bzw. beim ersten Hausarztbesuch der Doc ;)
Aber nicht im Nachhinein für die Zeit des Klinikaufenthalts.
Und für die Zeit nach dem Klinikaufenthalt: Dass die ärztliche Bescheinigung innerhalb der 3-Tage-Frist vorgelegt wurde, ändert doch nichts an der Tatsache, dass eine Krankmeldung (oder hier die Mitteilung über das Fortbestehen der Erkrankung) _unverzüglich_ erfolgen muss. Und wenn ich am Montag früh feststellt, dass ich (immer noch) krank bin und zum Arzt gehen werde, ist eine Meldung am Dienstag abend (also fast 2 Arbeitstage später!) eben nicht rechtzeitig.
Und wenn der MA nicht anrufen mag: Er besitzt doch offensichtlich ein Faxgerät. Ein erstes Fax am Mo morgen "bin weiterhin krank, AU folgt" hätte da wohl eher den gesetzlichen Forderungen genügt.
Erstellt am 22.06.2012 um 13:41 Uhr von schnatteruapfen
@rkoch
Das BRM sieht das definitv anders ;-)
Vor allem da eine Wiederholung dieses "Vergehens" eine fristlose Kündigung nach sich zieht .
Erstellt am 22.06.2012 um 14:33 Uhr von rkoch
Hm, das sehe ICH wieder ganz anders....
Eine fristlose Kündigung ist zwar die einzige die bei einem BRM möglich ist, dass heißt aber nicht, das jede Kündigung, die bei einem "normalen" AN eine ordentliche Kündigung nach sich ziehen würde, bei einem BRM in eine außerordentliche (fristlose) Kündigung umgedeutet werden dürfte.
Ein Vergehen gegen die Meldepflicht zieht bestenfalls eine ordentliche Kündigung nach sich, denn warum sollte dem AG der Ablauf der Kündigungsfrist in so einem Fall nicht zumutbar sein? Letzteres ist aber erst nach Ablauf des Kündigungsschutzes möglich. Insofern dürfen sich BRM durchaus auch etwas mehr herausnehmen, was sie aber nicht ausnutzen sollten. Schon weil die anderen AN i.d.R. darauf damit reagieren, dass sie einen solchen nicht mehr im BR haben wollen und also auch nicht mehr wählen.
Das heißt aber nicht, dass die AO Kündigung gar nicht möglich wäre. Wenn der AN sich beharrlich weigert sich an die Regeln zu halten (dazu reicht aber eine Abmahnung nicht aus, also ist in diesem Fall mal eine mehrfache Abmahnung sinnvoll!), dann zeigt er damit, dass er gar nicht mehr gewillt ist, sich irgendwelchen Regeln zu beugen und somit kann dann auch einmal eine AO Kündigung denkbar sein. Ob der AG damit durchkommt steht noch auf einem anderen Blatt.
Abgesehen davon:
> Vor allem da eine Wiederholung dieses "Vergehens" eine fristlose Kündigung nach sich zieht .
Allein diese Denkweise ist abwegig. Sagt dieser Satz doch im Grunde schon aus, dass das BRM eine Wiederholung nicht ausschließt (ich weigere mich zu denken, dass er damit aussagt, dass er die Absicht hat es zu wiederholen, auch wenn man auch dass aus diesem Satz lesen kann!). Will oder kann er sich nicht einfach an die Regeln halten? Eine Abmahnung ist ein leeres Blatt Papier, solange man das was darauf steht nicht absichtlich wiederholt.
BTW: AU-Bescheinigung und Krankenhaus. Mir hat das Krankenhaus ohne Aufforderung eine solche (ganz normale, gelber Schein) ausgestellt. Es geht doch!
Erstellt am 23.06.2012 um 13:16 Uhr von schnateruapfen
@rkoch
Des ganze entwickelt sich immer weiter. Der AN sieht den Fehler absolut nicht ein, spricht mittlerweile von Mobbing durch Vorgesetzte. Verweigert jedes Gespräch mit dem AG und will keine Einigung (wie immer die auch aussehen könnte, hatten vom BR her einige Vorschläge die der AN ebenfalls alle abgelehnt hat), stattdessen sprechen hier nur die Anwälte miteinander ;-/
Bin mal gespannt wie es weiter geht