Moin moin,

hab da mal ne Verständnissfrage zum Thema "Arbeitsunfähigkeit".
Haben bei uns grad das Thema Abmahnung aufgrund verspäteter Krankmeldung und wir sind uns nicht ganz einig wie die entsprechenden Gesetzte zu interpretieren sind.

Es lautet:
"Dauert die AU länger als drei Kalendertage, hat der Mitarbeiter eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der AU sowie deren vorraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden allgemeinen Arbeitsstelle der Dienststelle oder des Betriebes vorzulegen."

Daraus verstehe ich nun, bin ich nur zwei Tage krank benötige ich keine ärztliche Bescheinigung. Richtig ?
Wer allerdings entscheidet denn dann ob ich arbeitsfähig bin oder nicht ? Schliesslich bin ich doch kein Arzt.

Dementsprechend müsste ja dann auch für einen Arbeitstag bereits eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden oder ?

Gruß Markus