W.A.F. LogoSeminare

BV Mehr - Minderarbeit

F
ftrue
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, unser Betriebsrat hat sich neu zusammengesetzt und unser Wissen ist leider noch nicht so ausgereift. Folgendes Problem haben wir. Wir haben eine BV wo eine Mehr / Minderarbeit von +-200 Stunden geregelt ist. Dort steht das der AG mit 24h Vorlauf diese anordnen kann. Nun möchte der AG bei Kollegen die tägliche Arbeitszeit reduzieren die am wenigsten minus Stunden haben, damit alle Arbeitnehmer eine einheitliche minus Stunden anzahl haben! Kann der AG Kollegen individuell bestimmen, ich dachte immer das ist kollektiv?! Vielen dank Thomas

2.17003

Community-Antworten (3)

S
Streikbrecher

13.06.2012 um 23:45 Uhr

AG kann zwar Mehrarbeit anordnen, aber NUR wenn der BR dieser zugestimmt hat § 99. Der BR muss dieser aber nicht zustimmen, er kann auch NEIN sagen.

Der AG kann die Arbeitszeit nicht unter die arbeistvertragliche/tarifvertragliche reduzieren. Dann müssten die AN nur NEIN sagen und ihre Arbeitsbereitschaft aktiv anbieten, also sagen ich möchte arbeiten. Dann gerät der AG in Annaheverzug gem. BGB § 615. Bedeutet er muss AN auch bezahlen für das Nichtareiten.

Lese einmal im Web

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Annahmeverzug.html

Das Thema Arbeitszeit ist volle MB § 87 BetrVG

Ihr solltet aber dringend Beschlüsse zum Besuch von Schulungen fassen!

B
BRMetall

13.06.2012 um 23:49 Uhr

BV wo eine Mehr / Minderarbeit von +-200 Stunden geregelt ist

Entstehen hier keine Verstösse gegen das ArbZG????

Also einmal dieses lesen und dann die Gesamtarbeitszeiten prüfen. Dieses auch immer wenn der AG Mehrarbeit beantragt.

NIEMALS sollten BR dem AG eine Blankogenehmigung für Merharbeit geben. Sie sollten sich stets jeden Antrag/Fall einzel zur MB vorlegen lassen.

Doch selbst wenn der BR dem AG leider doch eine Balnkoregelung gegeben hat, gilt das ArbZG. Dann muss der AG dieses beachten und die Br sollten auf die EInhaltung achten und bei Verstoß einschreiten.

Ggf. auch BV kündigen und eine neue abschließen. Der AG muss hier bei Kündigung verhandeln sonst gehts zur Einigungsstellen, da erzwingbare MB. Nur müssen ggf. vereinbarte Kündigungsfristen beachtet werden.

R
rkoch

14.06.2012 um 10:57 Uhr

Langsam mit den jungen Pferden... Offenbar meint ftrue ja wohl eine Art Zeitkonto, auf welches die Überstunden/Minderstunden auflaufen. Das ist ja erstmal vollkommen legal.

AG kann zwar Mehrarbeit anordnen, aber NUR wenn der BR dieser zugestimmt hat § 99.

Netter Zahlenirrtum, Streikbrecher :-) Zeig mir das im §99.... Aber im Ernst: Ja, natürlich ist der BR in der MB nach §87 (1) Nr. 2 und 3. Aber so weit das ganze in BV als variable Arbeitszeit vereinbart ist, die tägliche Höchstarbeitszeit nach ArbZG eingehalten wird UND die Bedingungen geregelt sind unter denen der AG Mehr-/Minderarbeit anordnen kann, hat der BR seine MB wirksam durchgeführt (in Form der BV) und hat nur noch nach §87 mitzubestimmen, wenn der AG entweder eine Abweichung von der BV wünscht ODER die BV explizit eine Form der MB vorsieht. Das ist auch vollkommen legal.

NIEMALS sollten BR dem AG eine Blankogenehmigung für Merharbeit geben.

Du glaubst nicht wie viele Zeitkontenregelungen es gibt, die GENAU das tun. Was definitiv nicht erlaubt ist: Auf die MB VERZICHTEN. Deshalb wäre eine Regelung in BV, die dem AG vollkommen freie Hand gibt OHNE auch die Bedingungen/Grenzen zu Regeln auch unzulässig.

Insofern: Ohne zu wissen, WAS in dieser BV genau geregelt ist, würde ich nicht so scharf schießen. Mangels gegenteiliger Informationen (z.B.: Was sagt ein anwendbarer TV?) behaupte ich einfach mal, dass die BV legal ist.

@ftrue:

Kann der AG Kollegen individuell bestimmen, ich dachte immer das ist kollektiv?!

Kollektiv bedeutet nicht, dass es immer ALLE betreffen muss. Kollektiv bedeutet nur, das es mehrere betreffen muss, und das nicht einmal unmittelbar, sondern auch indirekt. Bestes Beispiel ist ja gerade die Mehrarbeit: Die Mehrarbeit eines Einzelnen ist (so abwegig das klingt) ein kollektiver Sachverhalt. Es stellt sich nämlich die Frage: Warum genau dieser eine, warum kann die Arbeit nicht so auf andere verteilt werden, dass die Mehrarbeit gar nicht notwendig ist, etc. Dieser Eine löst ein kollektives Problem aus. Bei Minusstunden (quasi Kurzarbeit) gelten diese Fragen im Prinzip genauso. Deshalb ist auch Mehr-/Kurzarbeit eines Einzelnen der MB des BR unterworfen.

Und deshalb MUSS im Grunde in der BV (!) geregelt sein, in welchem Umfang der AG die Plus-/Minusstunden anordnen darf. So weit eine derartige Regelung fehlt, seid ihr zwar nicht in der unmittelbaren Mitbestimmung (personenbezogen, die habt ihr mit Abschluß dieser BV IMHO verwirkt, hängt aber wieder vom konkreten Text ab), wohl aber in der MB, diesbezügliche Regelungen mit dem AG zu vereinbaren (§87 (1): so weit eine Regelung nicht existiert). Wenn ihr also Euch jetzt diese Frage stellt, und die Antwort in der BV nicht findet, denkt Euch eine Regelung aus, legt sie Eurem AG vor und fordert ihn zu Verhandlungen auf. Wenn er sich nicht darauf einlassen will, bleibt noch die Möglichkeit die BV zu kündigen, dann MUSS er sich darauf einlassen. Da er das weiß, gehe ich davon aus, dass er durchaus Verhandlungsbereit ist.

Ihre Antwort