Erzwungene Minderarbeit
Eine Kollegin musste vor ihrer Kur Zeug abarbeiten (war gewünscht) und hat insgesamt 20 Überstunden angesammelt. 16h waren davon auch schon als Freizeitausgleich für 2 Monate später verplant. Dann ist sie nach der Kur positiv getestet worden und konnte jedoch in der Quarantäne arbeiten. Ihr Chefin meinte, sie könne ihr keine Arbeit für 8h geben, es reiche nur für 6h. Die besagte Kollegin sagte jedoch, sie will 8h arbeiten, aber wie gesagt, keine Arbeit, die sie vom HO machen konnte. Somit wurden ihr Minusstunden angeordnet (4x2h).
Wir haben nix bezüglich Minderarbeit in Vertragen oder BVs vereinbart und wir haben kein offizielles Timecontrolling im HO
Meiner Meinung nach ist das ein klassischer Annahmeverzug. Abgesehen davon, dass selbst die Quarantäne schützen würde.
Seh' ich das falsch?
Community-Antworten (10)
13.06.2022 um 14:24 Uhr
Das siehst du richtig. Es kann nicht zu lasten der AN gehen wenn der AG keine Arbeit hat. Dies ist Annahmeverzug. Und die AN hat es richtig gemacht das sie ihre Arbeitskraft angeboten hat.
13.06.2022 um 19:33 Uhr
wenn es für eine Beschäftigung im Homeoffice während einer Coronainfektion nicht ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, sehe ich das durchaus anders
13.06.2022 um 19:36 Uhr
Und in welcher Weise ändern sich da die Gesetze???
13.06.2022 um 19:55 Uhr
13.06.2022 um 23:34 Uhr
also wir haben einen MA der in Quarantäne ist und nun von zu Hause arbeitet. Der AG hat (oder behauptet nur) nur für 6 STD. täglich Arbeit anbieten zu können. Das ist ja mal der Sachverhalt. Corona heißt nicht gleich arbeitsunfähig. Daher greifen die Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nur, wenn der AN tatsächlich "krank geschrieben" wurde. Das liegt hier nicht vor. AN kann ja arbeiten, aber eben nicht im Betrieb. Das Betriebsrisiko besteht hier nicht. Der AG hätte ja Arbeit aber eben im Betrieb, den der AN aber nicht betreten darf wegen Quarantäne. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber die Ersatzansprüche nach dem IfSG geschaffen. Demnach geht der AG in Vorleistung und kann sich das Geld zurückholen. Die Leistungen nach dem IfSG haben aber eigene Anspruchsvoraussetzungen. Wenn die nicht gegeben sind, dann kann der AG das Entgelt kürzen. Oder aber angenehmer für den AN er verrechnet Stunden.
14.06.2022 um 10:55 Uhr
Das kann ich schon nachvollziehen. Der MA ist jedoch normaler Weise auch 2x wöchentlich im HO. Und warum sollten die Voraussetzungen gemäß IfSG nicht erfüllt sein? Für mich ergibt die Vorgehensweise überhaupt keinen Sinn. Vor allem haben wir MA, die gar nicht im HO arbeiten können, bei denen es auch nie Probleme gab.... selbst bei interner Regelung, wenn jemand im gleichen Büro oder Haushalt erkrankt. Selbst dann dürfen die MA zu Hause bleiben... ohne das der AG das geltend machen kann.
14.06.2022 um 12:17 Uhr
das IfSG hat eben Voraussetzungen https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQ_56_IfSG_NEU.pdf#:~:text=Voraussetzung%20f%C3%BCr%20den%20Anspruch%20nach,Behinderungen%20auf%20Grundlage%20des%20Infektionsschutzgesetzes. interne Regelungen sind eh was Anderes, denn da greift das IfSG eh nicht. Das sind Leistungen, die der AG von sich aus gewährt. Wollte ja nur eine Möglichkeit aufzeigen, warum es hier vielleicht anders gehandhabt wird. Am Ende würde ich den AG fragen, warum es hier anders ist und dann muss man es bewerten. Aber es ist wahrscheinlich Individualrecht (außer man hätte irgendwo einen BV Verstoß) und es muss dann der MA ggf rechtlich durchsetzen
14.06.2022 um 13:48 Uhr
Ja, das IfSG kenn ich. War eher darauf gemünzt, dass sie alles erfüllt. Aber kann man ja nicht wissen. Wir sind die Woche im Gespräch. Wollte nur mal alle Möglichkeiten abwägen. ;-)
14.06.2022 um 14:03 Uhr
Wir sind die Woche im Gespräch. Wollte nur mal alle Möglichkeiten abwägen." Hier würde ich auch erst mal beim Annahmeverzug bleiben. Dann ist der AG am Zuge auf zu zeigen warum nicht.
14.06.2022 um 14:06 Uhr
Genau so ist auch mein Plan. Bin gespannt, was der aus dem Hut zaubern möchte. Vor allem, die rechtliche Grundlage! Und er ist auch in der Beweispflicht, nachzuweisen, dass es keine Arbeit gab. 6h Arbeit gibt es, aber nicht für 8h??!!! Für mich ist das ein persönliches Ding zwischen den Parteien! Ich berichte! ;-)
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