Ahoi,

ich habe zwei Fragen zu Arbeitszeit:

1.

Prinzipiell haben die Arbeitnehmer eines Betriebsteiles Vertraege ueber 40 Stunden-Wochen. Allerdings werden die Arbeitnehmer im Schichtdienst eingesetzt; und zwar nach einem Plan, der vor Monatsbeginn bekanntgegeben wird. Dieser Plan fuehrt haeufig dazu, dass Arbeitnehmer mal unter, mal ueber diesem 40 Wochen-Limit liegen. Fallen Arbeitnehmer aus, muessen andere "einspringen".

Der Arbeitgeber sieht dies als durch die Minderarbeit, die gelegentlich anfaellt, kompensiert. Meiner Meinung nach handelt es sich aber um angeordnete (oder, wenn sich Arbeitnehmer freiwillig melden, geduldete) Mehrarbeit, die zusaetzlich zu entlohnen ist, weil der Arbeitgeber sein Weisungsrecht mit Erlass des Dienstplanes ausgeschoepft hat und die Vertraege eine Menge X an anordenbarer Mehrarbeit nicht vorsehen. Wer hat Recht und wo kann ich das nachlesen?

2.

Ein Arbeitnehmer erkrankt; in dem Zeitraum, in dem er ausfaellt, haette er gemaess Dienstplan an zwei Sonntagen gearbeitet. Er erwartet nun, dass fuer diese, trotz Abwesenheit wegen Erkrankung, der vertraglich vereinbarte Zuschlag gezahlt wird. Ich habe viel geGOOGLEt, aber nichts wirklich hilfreiches gefunden, interpretiere das Entgeltfortzahlungsgesetz aber eher so, dass der Arbeitnehmer hierauf keinen Anspruch hat. Gleiche Frage - wer hat Recht und wo kann ich das nachlesen?

Danke sagt das

JePilein