Erstellt am 11.06.2012 um 11:41 Uhr von Betriebsrätin
Die max. Obergrenze ist das ArbZG. Also solltet ihr euch einmal mit diesem befassen. Weiter sollten möglichst die Überstunden durch Freizeitausgleich wieder abgebaut werden. Einmal wegen des Schutzes vor Überbelasstung und auch um das ArbZG möglist einzuhalten.
Sofern stets Überstunden erforderlich sind, besteht wohl dringender Personalbedarf, also Personalplanung und Einstellungen einfordern.
Überstunden sollten möglichst eine Woche vorher feststehen, damit dei AN auch das Privatleben noch planen können.
Muster-BV
http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3AMuster-Betriebsvereinbarung%26%23x3a%3B+%DCberstunden
http://www.ppm-online.org/verlag/artikel-lesen/artikel/-4d0bbf2883/
http://www.arbeitsratgeber.com/ueberstunden_0196.html
Erstellt am 11.06.2012 um 14:12 Uhr von betriebsratten
Sorry-ich halte nicht viel davon etwas in einer BV zu regeln was durch das Gesetz geregelt ist-ausser man kanns für die Mitarbeiter noch günstiger gestalten.
Fakt ist folgendes:
Obergrenze für Mehrarbeit jeglicher Art ist das Arbeitszeitgesetz.
Mehrarbeit muss beim Betriebsrat rechtzeitig beantragt werden. Rechtzeitig heisst dass der BR noch die Möglichkeit hat zu reagieren-also in einer Sitzung darüber zu beschließen
ofern Ihr einen Tarifvertrag habt steht da drin was für Zuschläge es gibt.
Gruss von den Betriebsratten
Erstellt am 11.06.2012 um 16:47 Uhr von Betriebsrätin
Man kann gerade hier in einer BV noch vieles besser regeln für AN. Vor allem wird die BV wie der TV Bestandteil des ArbV und JEDER AN kann die Inhalte einklagen.
Hier kann man daher postiv regel, dass Überstunden idR 1 Woche vorher bekannt sein müssen damit AN planen könne. Man kann positiv das Thema "Alleinerziehende" regeln usw.
Gerade Du "betriebsratten" hast ja bei euch Probleme welche es bei einer guten BV ggf nicht geben würde. Daher ist grarde eine solche Aussage von Di unverständlich.