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Überstunden

H
Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, meine Frage: Da bei uns in den letzten Monaten immer häufiger Überstunden gemacht werden, wollen wir vom BR hierzu eine BV abschließen. Wir wissen aber noch nicht genau, was diese beinhalten soll. Zum Beispiel, welche Obergrenze, wie lange vorher die Beantragung beim BR sein muß. Und so weiter. Hat jemand schon mal so eine BV angeschlossen und kann uns hierzu Tipps geben? Danke im Voraus. Einen schönen Tag für alle. (wenn auch bei uns verregnet).

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Community-Antworten (3)

B
Betriebsrätin

11.06.2012 um 13:41 Uhr

Die max. Obergrenze ist das ArbZG. Also solltet ihr euch einmal mit diesem befassen. Weiter sollten möglichst die Überstunden durch Freizeitausgleich wieder abgebaut werden. Einmal wegen des Schutzes vor Überbelasstung und auch um das ArbZG möglist einzuhalten.

Sofern stets Überstunden erforderlich sind, besteht wohl dringender Personalbedarf, also Personalplanung und Einstellungen einfordern.

Überstunden sollten möglichst eine Woche vorher feststehen, damit dei AN auch das Privatleben noch planen können.

Muster-BV

http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3AMuster-Betriebsvereinbarung%26%23x3a%3B+%DCberstunden

http://www.ppm-online.org/verlag/artikel-lesen/artikel/-4d0bbf2883/

http://www.arbeitsratgeber.com/ueberstunden_0196.html

B
betriebsratten

11.06.2012 um 16:12 Uhr

Sorry-ich halte nicht viel davon etwas in einer BV zu regeln was durch das Gesetz geregelt ist-ausser man kanns für die Mitarbeiter noch günstiger gestalten. Fakt ist folgendes: Obergrenze für Mehrarbeit jeglicher Art ist das Arbeitszeitgesetz. Mehrarbeit muss beim Betriebsrat rechtzeitig beantragt werden. Rechtzeitig heisst dass der BR noch die Möglichkeit hat zu reagieren-also in einer Sitzung darüber zu beschließen ofern Ihr einen Tarifvertrag habt steht da drin was für Zuschläge es gibt. Gruss von den Betriebsratten

B
Betriebsrätin

11.06.2012 um 18:47 Uhr

Man kann gerade hier in einer BV noch vieles besser regeln für AN. Vor allem wird die BV wie der TV Bestandteil des ArbV und JEDER AN kann die Inhalte einklagen.

Hier kann man daher postiv regel, dass Überstunden idR 1 Woche vorher bekannt sein müssen damit AN planen könne. Man kann positiv das Thema "Alleinerziehende" regeln usw.

Gerade Du "betriebsratten" hast ja bei euch Probleme welche es bei einer guten BV ggf nicht geben würde. Daher ist grarde eine solche Aussage von Di unverständlich.

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