Erstellt am 09.06.2012 um 08:24 Uhr von gironimo
Ich nehme mal an, es gibt bei Euch keinen Tarifvertrag ??
Dann ist ja der BR bei den Verteilungsgrundsätzen in der Mitbestimmung (§87 Abs 1 Nr. 10+11 BetrVG).
Als BR würde ich fordern: Entweder erhalten alle die gleiche (lineare) Erhöhung oder eine BV muss ausgehandelt werden (ggf. Einigungsstelle).
Erstellt am 09.06.2012 um 10:53 Uhr von BRMler
Hier geht es doch um individuelle Gehaltsregelungen/ erhoeungen und nicht um eine kollektive Praemienregelung. Also keine MB.
AG koennen einfach einzelne AN (Nasenfaktor) mehr zahlen.
Hier duerfte der AG es nur nicht Praemie nennen.
Was der BR versteht, zaehlt nicht.
Erstellt am 09.06.2012 um 17:53 Uhr von gironimo
das sehe ich eben n i c h t so. Obwohl der AG natürlich so argumentiert.
Erstellt am 09.06.2012 um 19:06 Uhr von Streikbrecher
Auch ich sehe hier Induvidualrecht. Denn die Grundsätze stehen ja. Der AG zahlt wohl nur ggf. zustehende Loherhöungen nicht aus.
Es wäre hier ja auch die Frage, was ist die Grundlage für die Lohnerhöungen. Zahlt hier der AG freiwillig oder gilt TV.