Lohnrunde zweigeteilt in Zeitabständen
Hallo Kollegen,ich weiß nicht wie wir uns verhalten sollen ob wir überhaupt was machen können da ja das Beschwerderecht bei Lohn und Gehaltsfragen aufhört... folgendes Probleme: Es gibt eine Lohnrunde für alle 3% für die Blueman(Werker=Stundenlohn) gibt es diese ab 1.11.2017 ,aber für die Angestellten mit Gehalt haben wir jetzt erfahren will sie diese erst ab 1.1.2018 umsetzen.
In der Verteilung haben wir aufgepasst das alle ihre Lohnerhöhung bekommen ,wenn aber jetzt einer weniger Gehalt bekommt da diese Lohnrunde nicht mit beigerechnet ist,ist das eine fehlerhafte Abrechnung und die entzieht sich unseres Armes.Das ist doch so korrekt oder gibt es eine andere Möglichkeit Druck auszuüben? Das gehört doch dann zum Individualrecht und da müssen sie selber klagen bzw Sammelklage machen? VG Sebastian
Community-Antworten (12)
29.11.2017 um 09:56 Uhr
Gibt es zu der Lohnrunde eine BV?
29.11.2017 um 10:01 Uhr
nein ,keinen Tarifvertrag und keine BV.
29.11.2017 um 10:41 Uhr
Hedylein ,,Sie will es umsetzen" wer ist sie? In der Verteilung haben wir aufgepasst....wer ist wir? Klagen kann man nur wenn man auf etwas Anrecht hat ob dies bei Euch der Fall ist können wir hier nicht beurteilen!
29.11.2017 um 10:50 Uhr
Als sie wird doch immer die Arbeitgeberin genannt;) ,Wir ist der Betriebsrat;) Sie hat unteranderem am schwarzen Brett einen Aushang gemacht wo alle MA genannt wurden das ab 1.11. eine Lohnrunde mit 3% stattfindet. Anrecht! darum geht es ja! Es gab eine Lohnrunde und aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist sie verpflichtet alle Mitarbeiter gleich zu behandeln was sie nicht tut da hier die Kollegen die Einbuße von 2 Monaten haben wo sie keine Lohnrunde bekommen! die Frage ist können wir als BR helfen oder bleibt es beim Individuallrecht. Moreno?
29.11.2017 um 10:55 Uhr
Diesen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt es so nicht! Wer hat denn diese Lohnrunde gemacht? Wenn hier der AG sagt alle Arbeiter bekommen 3% mehr ab November und die Angestellten ab Januar wer will ihm dies verbieten?
29.11.2017 um 11:31 Uhr
oh mann, Bei einer generellen Gehaltserhöhung gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz, der unterschiedliche Lohnsteigerungen verbietet. diverse Rechtssprechungen haben das bereits geregelt;) (googel mal),das war nicht meine Frage.
verbieten keiner ,aber mein recht auf Gleichbehandlung einklagen ,mit Sicherheit.
29.11.2017 um 11:57 Uhr
Also, bessere wäre es gewesen, die ganzen Modalitäten in einer BV festzuhalten, dann wäre diese Verwunderung, wie jetzt verfahren wird, nicht so groß. Und der BR könnte auf eine Einhaltung der BV drängen. Aber da ja nichts existiert ist dieses Mittel nicht da. Ob man den Gleichbehandlungsgrundsatz hier so anweden kann, ist aus meiner Sicht mehr als fraglich. Die Arbeitsbedingungen zwischen Produktion und Verwaltung sind schon sehr unterschiedlich. Im Zweifel hilft hier nur Rechtsstreit des einzelnen. Aber auf hoher See und vor Gericht .... und das für 2 Monate á 3% vom Gehalt. Da dürfte bestimmt auch Verhältnis zwischen AG und AN leiden.....
PS Sammelklagen gibt es in Deutschalnd nicht. https://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage
29.11.2017 um 11:59 Uhr
Hedylein, wie willst du eine Gleichbehandlung der Blueman und der Angestellten sicher stellen, indem sie die gleiche, prozentuale Steigerung bekommen... Ein Apfel ist keine Birne... :-)
29.11.2017 um 14:03 Uhr
Hedylein du interpretierst den Gleichbehandlungsgrundsatz komplett falsch.
29.11.2017 um 14:15 Uhr
Hallo Ich verlinke mal eine Seite,wieso interpretiere ich den Gleichbehandlungsgrundsatz falsch?jetzt stehen wir aber auf der Leitung... https://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/gehaltsanpassung-mitbestimmung-betriebsrats-3122525
29.11.2017 um 14:49 Uhr
Lies bitte mal das folgende Urteil und habe ein Augenmerk auf den Absatz 25: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2014-9-3&nr=17800&pos=3&anz=4
29.11.2017 um 15:49 Uhr
Hab's jetzt erstmal überflogen, aber vermutlich beziehst du dich z.B. u.a. auf folgenden Passus:
Nach diesen Grundsätzen unterliegt die Entscheidung, ob im Betrieb tätige Arbeitnehmer eines Geschäftsbereichs von einer Gehaltsanpassung ausgenommen werden, dem Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.<
Euer Mitbestimmungsrecht nehmt ihr war, indem ihr z.B. eine BV abschließt. Dort wären auch Gleichbehandlungsgrundsätze (wie auch immer geartet) hinterlegt. Da es aber keine BV gibt, habt ihr schlechte Karten.
Wenn es um solche Themen geht, wird aber meist ein "Haustarif" in Zusammenarbeit mit einer Gewerkschaft abgeschlossen...
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