Erstellt am 18.11.2010 um 07:33 Uhr von sueton
Moin MarryHexe !
Wie genau definierst Du 'Lohnrunde'?
Tarifvertraglich vereinbarte Lohnerhöhungen gelten natürlich für alle - wobei Rechtsansrüche nur die GEW-Mitglieder haben.
Ansonsten sieht das BAG in seiner Rechtssprechung durchaus die Möglichkeit,differenzierte Lohnanpassungen vorzunehmen.
Grüsse,sueton
Erstellt am 18.11.2010 um 09:49 Uhr von Kurzarbeiter
sueton
----Ansonsten sieht das BAG in seiner Rechtssprechung durchaus die Möglichkeit,differenzierte Lohnanpassungen vorzunehmen.----
Hast Du da Urteile?
Erstellt am 18.11.2010 um 10:05 Uhr von sueton
Hallo Kurzarbeiter !
Im Moment 2 :
Urteil vom 15.07.2009 5 AZR 486/08
Urteil vom 09.09.2010 2 AZR 482/09
Grüsse,sueton
Erstellt am 18.11.2010 um 11:42 Uhr von Kurzarbeiter
sueton
Leider betreffen beide Urteile nicht den Sachverhalt Verweigerung der Lohnerhöung wegen Krankheit.
Hätte mich auch etwas gewundert. Denn es verstöß gegen das Gleichheitsprinzip und wäre auch nicht verständlich mit der Tatsache "Entgeltfortzahlung bei Krankheit". Aber ja, dass BAG sagt aus sachlichen Gründen ist eine unterschiedliche Behandlung bei FREIWILLIGEN Lohnerhöungen möchlich. Der AG muss dann dem AN das auf Verlangen darlegen. Auch wäre solches Handeln nicht mit dem § 1 AGG vereinbar.
Daher doch bitte die Rechtsprechung nochmals nahclesen.
Erstellt am 18.11.2010 um 12:47 Uhr von sueton
Hallo Kurzarbeiter !
Zum einen wissen wir immer noch nicht,was MarryHexe mit Lohnrunde meint,zum anderen schreibt sie 'z.B. bei Krankheit'.
Auch solltes Du das Urteil von 2009 nicht isoliert betrachten;das von 2010 ist da ziemlich eindeutig.Auch schrieb ich,daß das BAG durchaus Möglichkeiten sieht - von generell habe ich nichts gesagt.
Daher bitte nochmal nachlesen.;-)
Grüsse (bin ich nicht ein Höflicher?) sueton
Erstellt am 18.11.2010 um 14:49 Uhr von Kurzarbeiter
sueton
habe Deiner Bitte entsprochen, doch im Urteil vom 09.09.2010 2 AZR 482/09 geht es um einen Auflösungsvertrag, also doch ein ganz anderes Thema.
Auch gibt weder das erste noch ein sonst mir bekanntes Urteil des BAG oder sonstiger Oberinstazlicher Gerichte, welches dem AG es erlaubt, wegen Krankheit geringere Lohnleistungen zu erbringen. Einzig bei einmaligen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld sieht das BAG hier eine Option für AG so zu handeln.
Gerade neue Koll. wie MarryHexe könnten auf Grund deiner Aussagen und den angegebenen Urteilen zum Schluss kommen der AG dürfte dieses. Doch auch diese als Beispiel angebrachten Urteile geben eben dieses nicht her.
Erstellt am 19.11.2010 um 07:18 Uhr von sueton
Hallo Kurzarbeiter !
Immer wieder diese Déjà vus...
Willst Du oder kannst Du mich nicht verstehen???
Zum Glück hat MarryHexe ihren Thread aktualisiert,schau nochmal auf ihre Eingangsfrage-ich hoffe,daß es dann klarer wird !
Grüsse,sueton
P.S. Das AZR vergiss bitte-suche neu
Erstellt am 19.11.2010 um 10:03 Uhr von sueton
Mann...wenn man die verd... Aktenzeichen braucht!!!
Jedenfalls entschied das BAG im Falle eines Opel-Mitarbeiters,daß eine sachlich gerechtfertigte Gruppenbildung den AG berechtigt, Lohndifferenzierungen durchzuführen.
Glaube mir das einfach mal so .
Grüsse,sueton
Erstellt am 19.11.2010 um 10:43 Uhr von sueton
Ha,geht doch,aber zum Augenklempner muss ich wohl doch mal...
Also jetzt richtig : 1 AZR 874/08
Grüsse,sueton