Erstellt am 06.06.2012 um 12:07 Uhr von petrus
Tinas Lieblingsfarben sind Rot, Lila und Pink. Welche Farbe hat der Sattel von ihrem Fahrrad?
Soll heißen: Bei Deiner Frage fehlen noch ein paar Infos:
> im Betrieb gibt es Gleitzeit. Funktionsarbeitszeiten und Kernarbeitszeiten
Und was davon gilt für _Dich_? Wie sind die Zeiten genau?
> Darf ich mir die volle Arztzeit aufschreiben?
Wenn Eure Kernzeit 6:30-13:30 ist: Nein.
Erstellt am 06.06.2012 um 12:12 Uhr von docpille
könnte auch was , wie bei uns , im TV geregelt sein.
Erstellt am 06.06.2012 um 12:57 Uhr von UnklarFT
Also die Bandbreite ist bei mir von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Die Funktionszeiten sind von 7:30 - 16:30
Mein Arztbesuch ging von 14:00 Uhr bis 16:45.
Die Bandbreite und Funktionszeiten sind in einer BV geregelt.
Gruß
Erstellt am 06.06.2012 um 13:50 Uhr von petrus
@Unklar:
Wieso änderst du die Fragestellung? Wohin hast Du die "Kernarbeitszeit" entsorgt?
Bandbreite = Gleitzeitrahmen? Funktionsarbeitszeit= Kernzeit? Oder was verbirgt sich hinter den Begriffen?
Erstellt am 06.06.2012 um 14:02 Uhr von UnklarFT
@petrus
so steht es in der BV drin deshalb habe ich es geändert.
Bei uns gibt es nur Funktionszeiten und die Bandbreite.
Denke Bandbreite von da kann ich ab kommen bis maximal.
Funktion... von da an muss bei uns besetzt sein im Büro.
Erstellt am 06.06.2012 um 14:45 Uhr von docpille
welchen Tarifvertrag habt ihr, dort könnte es auch geregelt sein, so wie bei uns.
Erstellt am 06.06.2012 um 15:21 Uhr von UnklarFT
leider keinen.
Deshalb gilt für mich der AV bzw. die BV
Erstellt am 06.06.2012 um 15:29 Uhr von blackjack
LAG Köln Urteil vom 10.02.1993 - 8 Sa 894/92
Erstellt am 06.06.2012 um 16:49 Uhr von gironimo
Ich denke, man muss zwischen einem normalen Arztbesuch und einer Notsituation (plötzliche Schmerzen) unterscheiden. Hier sehe ich schon einen Fall des §616 BGB.
Streiten kann man natürlich über die 15min über das Ende der "Funktionszeit" hinaus. Aber wenn die BV keine Regelung für "Störfälle" hat, muss man halt am Einzelfall sehen, wie man es geregelt bekommt.
Erstellt am 06.06.2012 um 16:59 Uhr von Lotte
UnklarFT,
fragst Du als BRM? Ansonsten müsste der es doch wissen?
Warst Du nach dem Arztbesuch krank geschrieben? Einschließlich des Tages an dem Du wegen der Schmerzen zum Arzt warst? Wenn Du krank warst oder Dich beim Vorgesetzten für diesen Tag krank gemeldet hast, damit Du zum Arzt gehen kannst, zählt der Tag als normaler Krankheits-Arbeitstag = geplante Arbeitsstunden werden vergütet.
Erstellt am 06.06.2012 um 17:20 Uhr von DrUmnadrochit
"LAG Köln Urteil vom 10.02.1993 - 8 Sa 894/92"
Hmmm... Das passt ier doch in allerkeinster Weise!
@UnklarFT:
Was verbirgt sich hinter dem Begriff "Funktionszeit"?
Wie lautet die konkrete Regelung in der BV?
Wie viele Stunden arbeitest Du in der Woche?
Um wieviel Uhr hast Du Deine Arbeit an diesem Tag angetreten?
Erstellt am 06.06.2012 um 17:56 Uhr von Snooker
Ob man hier unbedingt mit einem Urteil aufwarten muß..... hmmm?
Die Regelung nach folgendem Link dürfte ja wohl bekannt sein und ist bis heute ja wohl unumstritten.
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/waehrend-der-arbeitszeit-zum-arzt-die-gesetzliche-bzw-tarifliche-regelung-bei-berechtigter-arbeitsverhinderung-arbeitsrecht-aktuell-rechtsanwalt-joerg-reich-giessen-informiert
Nun mal zum Fall und zur Argumentation. Zahnschmerzen sind keine allgemeine Untersuchen, weiter sind diese Arztgänge bei Zahnschmerzen keine Termine die sich Tage oder Wochen vorher bestimmen lassen. Ein Zahnarzt wird immer einen Patienten mit schmerzen den normalen Untersuchungen anderer Patienten vorziehen; soweit dies im Rahmen seiner Möglichkeiten machbar ist. Weiter hat ein Zahnarzt auch immer einen vollen Terminkalender. Nun soll mir mal ein AG ankommen und mir als Zahnarzt unterstellen ich hätte Frau XY einen anderen Termin geben können. Den würde ich als Zahnarzt raus schmeissen mit den Worten: Sie planen in ihrem Betrieb und ich in meinem. Was ich sagen will, einfach mit dem Zahnarzt reden und er wird es schon Bescheinigen.
Und weiter zur Arbeitszeit. Ist dies ganze zu einer Zeit, ander man Dich üblicherweise an deinem Arbeitsplatz vorfindet, hat Dein AG diese Zeit auch zu vergüten, denn alles andere würde einer Regelung wie im Link beschrieben und im § 616 BGB zementiert, wiedersprechen.