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Wie werden Vergleichzahlungen nach Gütetermin abgerechnet, Lohnabt. sagt korrekt, BR sagt nichts?

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Doddofuenfunddreissig
Jan 2018 bearbeitet

Könnt Ihr mir weiterhelfen, ich hatte mich beim Gütetermin einer Kündigungsschutzklage mit einer Vergleichszahlung von 3 vollen Monatslöhnen bereiterklärt. Ist jetzt 8 Wochen her.Jetzt habe ich endlich alle meine Papiere sowie diese Vergleichszahlung vom Arbeitgeber erhalten. Ich bin etwas verwundert, denn er hat diese 3 Vergleichzahlungsmonatslöhne wie normalen Lohn abgerechnet, sprich ich habe eine korrekgierte Monatsabschlussrechnung (mit Zeiten welche ich tatsächlich noch gearbeitet habe) plus 1xVergleichzahlung erhalten und dann 2x gesonderte Vergleichzahlungsmonatsabrechnungen - also wie wenn ich diese Monate auch wirklich gearbeitet hätte (was nicht der Fall war).Ist so eine Abrechnung korrekt. Wir haben nur 1 Betriebsrat, sind ein kleinerer Betrieb und dieser kennt sich hiermit, nach eigener Aussage nicht aus, er hatte auch damals durch reine Kenntnisnahme (also nichtstun) meiner Kündigung zugestimmt mein damaliger Rechtsbeistand befindet sich in Urlaub. Und eigentlich bin ich ja auch gar kein Arbeitnehmer mehr dieser Firma mußte ich mir vom Herrn welcher für Lohnabrechnungen zuständig ist sagen lassen, die Sache wäre so korrekt. Danke für eure Mithilfe

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Community-Antworten (2)

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micBR

21.09.2009 um 16:17 Uhr

Hallo Doddofuenfunddreissig,

(Ist ne Frage für einen Steuerberater)

Ohne Gewähr!! meines Wissens kommt es darauf an, ob es eine Abfindungszahlung ist (dann wären nur Steuern und keine Sozialabgaben fällig). Bei Lohnfortzahlung z.B. Freistellung in während der Kündigungsfrist siehts anders aus.

Gruß Mic

L
langsamer

22.09.2009 um 01:16 Uhr

ohne den genauen Wortlaut des Vergleichs kann man die Frage nicht beantworten

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