Erstellt am 01.06.2012 um 22:02 Uhr von werweiswas
Gilt ein TV??? Was steht im ArbV??? Dann gibt es da noch einen § 87 BetrVG
Erstellt am 02.06.2012 um 01:49 Uhr von Valdi
Nein, ohne eurer Zustimmung/ BV / kann er die Verteilung auf 6 Tage nicht umsetzen.Kaempft fuer die 5 Tage Woche, denn alles andere ist nicht Familienfreundlich. Holt Euch am besten einen Sachverstaendigen zu Hile um dies abzuwehren. Wir haben es auch geschaft mit Unterstuetzung. Sind ein 3 Schicht Betrieb.
Erstellt am 02.06.2012 um 09:20 Uhr von gironimo
Eigentlich wurde alles gesagt. Ohne BR geht es nicht. Wenn nicht ohnehin schon im Tarif eine entsprechende Aussage steht, kann der AG die Arbeitszeit nicht ohne BR anders verteilen als bisher. Natürlich könnte er die Einigungsstelle anrufen (was AG bekanntlich äußerst ungern tun).
Übrigens gibt es viele Betriebe, die 6 Tage arbeiten aber die AN trotzdem nur 5 Tage (wer Samstag arbeitet hat Montag frei; alles eine Frage der Betriebsvereinbarung).
>GPS: Mitbestimmung nach § 87 Abs 1 Nr. 6 BetrVG. Den AG auf die Mitbestimmung hinweisen, ihn auffordern die Nutzung der GPS solange zu unterlassen bis eine BV abgeschlossen ist. Und natürlich mit dem AG über eine BV verhandeln.
Einen Sachverständigen hinzuziehen ist in beiden Fällen ratsam