Hallo,
unsere GL erwägt -vermutl. zurecht- ab Juli o. August Kurzarbeit anzumelden.
Ich hätte dazu einige Fragen an euch (eine Betriebsvereinbarung herrscht nicht).
- Müssen zunächste alle Leiharbeitnehmer vor Beginn der KA in ihre Verleihfirma zurück?
- Dürfen in der Zeit der KA betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden?
- Dürfen in der Zeit der KA Neueinstellungen erfolgen?
Was ist eigentl. von unsererer Seite als Gremium zu beachten?

Vielen Dank